5. Deutscher Gerichtsdolmetschertag erfolgreich beendet (28.03.2011) (Hannover/Berlin) Der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist am Samstag, den 26. März, erfolgreich zu Ende gegangen. An zwei Kongresstagen gab es vom 25. bis 26. März für mehr als 300 juristische Dolmetscher und Übersetzer im Hannover Congress Centrum ein volles Programm mit 40 Vorträgen, Kurzseminaren und Workshops. „Die Vorträge der Referenten und die Beiträge der Teilnehmer zeigten den hohen Anspruch, mit dem Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich an ihre Arbeit herangehen“, so Johann J. Amkreutz, Präsident des BDÜ. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland sowie 12 europäischen Ländern. Neben dem Angebot zur beruflichen Fortbildung nutzten die Teilnehmer in den Pausen die Gelegenheit zum fachlichen Austausch - mit Kollegen ebenso wie mit den Referenten, darunter Richter, Anwälte und Hochschulprofessoren.
In seiner Eröffnungsrede unterstrich BDÜ-Präsident Amkreutz die Bedeutung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Dolmetscher und Übersetzer im Justizbereich. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben blieben in den meisten Bundesländern hinter den tatsächlichen Anforderungen des Berufes zurück. Nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg seien die Kenntnisse der Rechtssprache nachzuweisen. „Es sollten in ganz Deutschland die gleichen und vor allen Dingen adäquate Mindestanforderungen gelten“, fordert Amkreutz.
Den Eröffnungsvortrag hielt Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, in Vertretung für Justizminister Bernd Busemann. Oehlerkings Vortrag zeigte, dass er die Anforderungen des Berufs gut kennt. „Eine Übersetzung kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben“, so Oehlerking. Es komme ganz besonders auf sprachliche Genauigkeit, ja auf Feinheiten und Nuancen an. Deshalb stehe nicht nur für den Angeklagten, sondern für die gesamte Strafjustiz viel auf dem Spiel. „Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des deutschen Strafprozesses. Ziel des Strafprozesses ist ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen.“
Der Staatssekretär ging in seiner Rede auch auf die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ein, die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt ist. Oehlerking: „Nachdem die Regelung der Vergütung seit annähernd 7 Jahren in Kraft ist, habe ich Verständnis dafür, dass mit immer mehr Nachdruck eine Anpassung gefordert wird.“ Die Anpassung der Vergütung sei in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern. Dabei werde es darum gehen, einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscher und Übersetzer Rechnung zu tragen. Zugleich müsse man aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigen.
Resolution verabschiedet
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung verabschiedeten die Teilnehmer des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover eine Resolution. Darin fordern sie eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich. Zu den Forderungen der Resolution zählen unter anderem eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer, Zuschläge für Nachtarbeit und die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine Anpassung des Ausfallhonorars. Mit der Resolution im Gepäck wird der BDÜ die Gespräche mit Vertretern aus Justiz und Politik fortsetzen.
Details ausblenden In seiner Eröffnungsrede unterstrich BDÜ-Präsident Amkreutz die Bedeutung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Dolmetscher und Übersetzer im Justizbereich. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben blieben in den meisten Bundesländern hinter den tatsächlichen Anforderungen des Berufes zurück. Nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg seien die Kenntnisse der Rechtssprache nachzuweisen. „Es sollten in ganz Deutschland die gleichen und vor allen Dingen adäquate Mindestanforderungen gelten“, fordert Amkreutz.
Den Eröffnungsvortrag hielt Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, in Vertretung für Justizminister Bernd Busemann. Oehlerkings Vortrag zeigte, dass er die Anforderungen des Berufs gut kennt. „Eine Übersetzung kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben“, so Oehlerking. Es komme ganz besonders auf sprachliche Genauigkeit, ja auf Feinheiten und Nuancen an. Deshalb stehe nicht nur für den Angeklagten, sondern für die gesamte Strafjustiz viel auf dem Spiel. „Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des deutschen Strafprozesses. Ziel des Strafprozesses ist ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen.“
Der Staatssekretär ging in seiner Rede auch auf die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ein, die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt ist. Oehlerking: „Nachdem die Regelung der Vergütung seit annähernd 7 Jahren in Kraft ist, habe ich Verständnis dafür, dass mit immer mehr Nachdruck eine Anpassung gefordert wird.“ Die Anpassung der Vergütung sei in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern. Dabei werde es darum gehen, einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscher und Übersetzer Rechnung zu tragen. Zugleich müsse man aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigen.
Resolution verabschiedet
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung verabschiedeten die Teilnehmer des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover eine Resolution. Darin fordern sie eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich. Zu den Forderungen der Resolution zählen unter anderem eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer, Zuschläge für Nachtarbeit und die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine Anpassung des Ausfallhonorars. Mit der Resolution im Gepäck wird der BDÜ die Gespräche mit Vertretern aus Justiz und Politik fortsetzen.
Presseinformation | Resolution
Faire Verfahren brauchen qualifizierte Dolmetscher und Ăbersetzer (25.03.2011) HANNOVER. „Von der Qualität der Arbeit eines Gerichtsdolmetschers können ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) Johann J. Amkreutz am Freitag (25.03.2011) in Hannover. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der BDÜ betonten in einem gemeinsamen Pressegespräch die Bedeutung der Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in der deutschen Justiz. Aktueller Anlass ist der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Verbandes am 25. und 26. März 2011 im Hannover Congress Centrum. Der Gerichtsdolmetschertag ist eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen Sprachexperten, Richtern und Anwälten aus Deutschland und dem europäischen Ausland.
Justizminister Busemann hob die Bedeutung des anerkannten Fachkongresses hervor. „Die Bedeutung der Übersetzung für das Gerichtsverfahren kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, betonte Busemann. Es gehe für die Beteiligten um nicht weniger als tragende grundrechtliche Garantien, wie der des Angeklagten auf ein faires Verfahren. Deshalb sei es gut, dass Niedersachsen mit den zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelungen nun auch gesetzliche Qualitätsstandards gesetzt hat. Gute Arbeit müsse natürlich auch angemessen bezahlt werden. Eine Anpassung der Dolmetschervergütung werde in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern sein. Minister Busemann: „Ich werde mich dabei für eine Lösung einsetzen, die einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie der Übersetzerinnen und Übersetzer Rechnung trägt, andererseits aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigt.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer betrachtet mit Sorge, dass aus Kostengründen auch Laien als Dolmetscher oder Übersetzer bei der Justiz und in der Strafverfolgung eingesetzt würden. Amkreutz: „Darin liegt eine Gefahr für die Sicherheit und Gerechtigkeit im Staat.“
„Diese Besorgnis teilen wir in Niedersachsen so nicht“, machte dagegen Busemann deutlich. Durch das seit dem 1. Januar 2011 geltende Niedersächsische Dolmetschergesetz sei eine auch qualitative Grundlage für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern geschaffen worden. Das schließe aber nicht gänzlich aus, dass die entscheidungsbefugten Richterinnen und Richter auch solche Dolmetscher beauftragten, die nicht allgemein beeidigt sind. „Dabei handele es sich aber im Allgemeinen um Fälle, bei denen – etwa wegen einer „exotischen“ Sprache – keine beeidigten Dolmetscher zur Verfügung stünden.
Der Verband setzt sich für die Qualitätssicherung ein und schlägt konkrete Maßnahmen vor. „Der BDÜ fordert die Festschreibung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen für juristische Dolmetscher und Übersetzer“, so André Lindemann, BDÜ-Vizepräsident und Ressortleiter für das Thema Gerichtsdolmetscher im Verband. Lindemann betonte, dass nicht nur die Anforderungen an die Qualifikation hoch seien – die Arbeit sei auch psychisch belastend. Aus Sicht des Verbandes mangele es an der Anerkennung für den Beruf sowie einer adäquaten Vergütung. Lindemann unterstrich die Bedeutung der baldigen Novellierung des Justizvergütungs- und âentschädigungsgesetzes (JVEG), auf dessen Grundlage die juristischen Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland honoriert werden.
Hinweis: Es steht ein Pressefoto des BDÜ zur Verfügung. Bildlegende: Pressegespräch am 25.03.2011 (v.l. Justizminister Bernd Busemann, Johann J. Amkreutz (BDÜ), André Lindemann (BDÜ)) Foto: Thorsten Weddig. Abdruck honorarfrei.
Details ausblenden Justizminister Busemann hob die Bedeutung des anerkannten Fachkongresses hervor. „Die Bedeutung der Übersetzung für das Gerichtsverfahren kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, betonte Busemann. Es gehe für die Beteiligten um nicht weniger als tragende grundrechtliche Garantien, wie der des Angeklagten auf ein faires Verfahren. Deshalb sei es gut, dass Niedersachsen mit den zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelungen nun auch gesetzliche Qualitätsstandards gesetzt hat. Gute Arbeit müsse natürlich auch angemessen bezahlt werden. Eine Anpassung der Dolmetschervergütung werde in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern sein. Minister Busemann: „Ich werde mich dabei für eine Lösung einsetzen, die einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie der Übersetzerinnen und Übersetzer Rechnung trägt, andererseits aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigt.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer betrachtet mit Sorge, dass aus Kostengründen auch Laien als Dolmetscher oder Übersetzer bei der Justiz und in der Strafverfolgung eingesetzt würden. Amkreutz: „Darin liegt eine Gefahr für die Sicherheit und Gerechtigkeit im Staat.“
„Diese Besorgnis teilen wir in Niedersachsen so nicht“, machte dagegen Busemann deutlich. Durch das seit dem 1. Januar 2011 geltende Niedersächsische Dolmetschergesetz sei eine auch qualitative Grundlage für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern geschaffen worden. Das schließe aber nicht gänzlich aus, dass die entscheidungsbefugten Richterinnen und Richter auch solche Dolmetscher beauftragten, die nicht allgemein beeidigt sind. „Dabei handele es sich aber im Allgemeinen um Fälle, bei denen – etwa wegen einer „exotischen“ Sprache – keine beeidigten Dolmetscher zur Verfügung stünden.
Der Verband setzt sich für die Qualitätssicherung ein und schlägt konkrete Maßnahmen vor. „Der BDÜ fordert die Festschreibung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen für juristische Dolmetscher und Übersetzer“, so André Lindemann, BDÜ-Vizepräsident und Ressortleiter für das Thema Gerichtsdolmetscher im Verband. Lindemann betonte, dass nicht nur die Anforderungen an die Qualifikation hoch seien – die Arbeit sei auch psychisch belastend. Aus Sicht des Verbandes mangele es an der Anerkennung für den Beruf sowie einer adäquaten Vergütung. Lindemann unterstrich die Bedeutung der baldigen Novellierung des Justizvergütungs- und âentschädigungsgesetzes (JVEG), auf dessen Grundlage die juristischen Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland honoriert werden.
Hinweis: Es steht ein Pressefoto des BDÜ zur Verfügung. Bildlegende: Pressegespräch am 25.03.2011 (v.l. Justizminister Bernd Busemann, Johann J. Amkreutz (BDÜ), André Lindemann (BDÜ)) Foto: Thorsten Weddig. Abdruck honorarfrei.
Pressefoto (Legende s. Ende Online-Presseinfo) | Presseinformation
Fachtagung: Gerichtsdolmetschertag 2011 in Hannover (22.02.2011) (Berlin/Hannover) Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) veranstaltet vom 25. bis 26. März 2011 den 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertag im Hannover Congress Centrum. Die Fachtagung richtet sich an juristische Dolmetscher und Übersetzer, die für Justiz, Behörden, Unternehmen oder auch Privatpersonen arbeiten. Das Motto der Veranstaltung lautet „Faire Verfahren brauchen qualifizierte Sprachmittler“. In 40 Vorträgen und Workshops geht es sowohl um das Berufsbild als auch um Fragen der Berufspraxis: Im Weiterbildungsforum gibt es zum Beispiel Workshops zum Thema „Einsatz von Videokonferenztechnik beim Dolmetschen in Strafverfahren“, „Übersetzen von Urkunden“ oder „Dolmetschen in Asylverfahren“. Auf der Website zur Tagung steht das ausführliche Programm unter www.gerichtsdolmetschertag.de. Interessierte können sich dort online für den Gerichtsdolmetschertag anmelden.
Seit 1986 führt der Verband in unregelmäßigen Abständen einen „Gerichtsdolmetschertag“ durch. Mit der Fachtagung will der BDÜ allen Beteiligten – seien es Dolmetscher, Übersetzer, Rechtsanwälte oder Richter - eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch bieten. Organisator der Veranstaltung ist die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH, ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer.
Die Teilnahmegebühr für beide Tage beträgt 350 Euro. Mitglieder des BDÜ sowie anderer Branchenverbände wie zum Beispiel ADÜ Nord, Aticom, DTT, tekom oder VÜD bezahlen 230 Euro. Für Studierende kostet die Teilnahme 180 Euro. Die Liste der Verbände im In- und Ausland, deren Mitglieder eine ermäßigte Teilnahmegebühr zahlen, steht im Anmeldeformular im Internet unter www.gerichtsdolmetschertag.de.
Details ausblenden Seit 1986 führt der Verband in unregelmäßigen Abständen einen „Gerichtsdolmetschertag“ durch. Mit der Fachtagung will der BDÜ allen Beteiligten – seien es Dolmetscher, Übersetzer, Rechtsanwälte oder Richter - eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch bieten. Organisator der Veranstaltung ist die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH, ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer.
Die Teilnahmegebühr für beide Tage beträgt 350 Euro. Mitglieder des BDÜ sowie anderer Branchenverbände wie zum Beispiel ADÜ Nord, Aticom, DTT, tekom oder VÜD bezahlen 230 Euro. Für Studierende kostet die Teilnahme 180 Euro. Die Liste der Verbände im In- und Ausland, deren Mitglieder eine ermäßigte Teilnahmegebühr zahlen, steht im Anmeldeformular im Internet unter www.gerichtsdolmetschertag.de.
Fachtagung fĂŒr juristische Dolmetscher und Ăbersetzer (08.11.2010) (Berlin) âFaire Verfahren brauchen qualifizierte Sprachmittlerâ, so lautet das Motto des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages vom 25. bis 26. MĂ€rz 2011 in Hannover. Die Veranstaltung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Ăbersetzer e.V. (BDĂ) richtet sich an alle juristischen Dolmetscher und Ăbersetzer, die fĂŒr Behörden, Wirtschaft oder die Industrie tĂ€tig sind. Die Schirmherrschaft hat der NiedersĂ€chsische MinisterprĂ€sident David McAllister ĂŒbernommen. Den Eröffnungsvortrag am 25. MĂ€rz 2011 hĂ€lt Bernd Busemann, Justizminister des Landes Niedersachsen. Dr. Max Stadler, parlamentarischer StaatssekretĂ€r bei der Bundesministerin der Justiz, unterstĂŒtzt die Tagung: âVon den Gerichtsdolmetschertagen gehen stets wichtige Impulse fĂŒr die kĂŒnftige Ausgestaltung des Dolmetscher- und Ăbersetzerberufes im Justizbereich aus.âAn zwei Tagen gibt es über 30 Vorträge, Workshops und Kurzseminare - aus der Praxis für die Praxis. „Der Gerichtsdolmetschertag 2011 bietet juristischen Dolmetschern und Übersetzern die Chance, sich in kompakter Form beruflich auf den neuesten Stand zu bringen", sagt Wolfram Baur, Geschäftsführer der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH und Organisator der Veranstaltung. Zu den Rednern und Gästen des Gerichtsdolmetschertages zählen namhafte Vertreter aus Politik, Justiz, Berufspraxis und Lehre. Baur: „Jeder ist dazu aufgerufen, durch die Teilnahme an der Tagung die Zukunft des Berufes mitzugestalten." Nähere Informationen zum Programm und Anmeldung unter www.gerichtsdolmetschertag.de.
Bis 31. Januar 2011 gibt es einen Frühbuchertarif: Er beträgt für Mitglieder des BDÜ, der FIT-Verbände (zum Beispiel ADÜ Nord, Aticom, VÜD), DTT und tekom 230 Euro. Nichtmitglieder zahlen als Frühbucher 300 Euro. Der Normalpreis ab 1. Februar 2011 beträgt für Mitglieder 285 Euro und für Nichtmitglieder 350 Euro. Studenten zahlen mit Frühbuchertarif 140 Euro, der Normalpreis ist 180 Euro.
Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ):
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Weitere Informationen unter www.bdue.de.
Über die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH:
Die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). Die BDÜ-Tochter organisiert den Gerichtsdolmetschertag im Auftrag des Verbandes. Ihr Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Organisation und Durchführung berufsbezogener Seminare und Fachtagungen, den Vertrieb branchenspezifischer Publikationen sowie werbeunterstützende Maßnahmen für Mitglieder des BDÜ. Weitere Informationen unter www.bdue.de und www.gerichtsdolmetschertag.de.
Details ausblenden An zwei Tagen gibt es über 30 Vorträge, Workshops und Kurzseminare - aus der Praxis für die Praxis. „Der Gerichtsdolmetschertag 2011 bietet juristischen Dolmetschern und Übersetzern die Chance, sich in kompakter Form beruflich auf den neuesten Stand zu bringen", sagt Wolfram Baur, Geschäftsführer der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH und Organisator der Veranstaltung. Zu den Rednern und Gästen des Gerichtsdolmetschertages zählen namhafte Vertreter aus Politik, Justiz, Berufspraxis und Lehre. Baur: „Jeder ist dazu aufgerufen, durch die Teilnahme an der Tagung die Zukunft des Berufes mitzugestalten." Nähere Informationen zum Programm und Anmeldung unter www.gerichtsdolmetschertag.de. Bis 31. Januar 2011 gibt es einen Frühbuchertarif: Er beträgt für Mitglieder des BDÜ, der FIT-Verbände (zum Beispiel ADÜ Nord, Aticom, VÜD), DTT und tekom 230 Euro. Nichtmitglieder zahlen als Frühbucher 300 Euro. Der Normalpreis ab 1. Februar 2011 beträgt für Mitglieder 285 Euro und für Nichtmitglieder 350 Euro. Studenten zahlen mit Frühbuchertarif 140 Euro, der Normalpreis ist 180 Euro.
Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ):
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Weitere Informationen unter www.bdue.de.
Über die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH:
Die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). Die BDÜ-Tochter organisiert den Gerichtsdolmetschertag im Auftrag des Verbandes. Ihr Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Organisation und Durchführung berufsbezogener Seminare und Fachtagungen, den Vertrieb branchenspezifischer Publikationen sowie werbeunterstützende Maßnahmen für Mitglieder des BDÜ. Weitere Informationen unter www.bdue.de und www.gerichtsdolmetschertag.de.
Presseinformation
Internationaler Ăbersetzertag 2010 (27.09.2010) Der 30. September ist Internationaler Ăbersetzertag. Das Datum geht zurĂŒck auf den Todestag des Heiligen Hieronymus, der als Schutzpatron der Ăbersetzer gilt. Der Bundesverband der Dolmetscher und Ăbersetzer e.V. (BDĂ) nimmt den Ăbersetzertag in diesem Jahr zum Anlass, die Arbeit der Gerichtsdolmetscher und GerichtsĂŒbersetzer ins Bewusstsein der Ăffentlichkeit zu rĂŒcken. Es gibt schĂ€tzungsweise 20.000 Gerichtsdolmetscher und GerichtsĂŒbersetzer in Deutschland, die hinter den Kulissen arbeiten. âGerichtsdolmetscher und GerichtsĂŒbersetzer tragen eine hohe Verantwortungâ, weiĂ BDĂ-PrĂ€sident Johann J. Amkreutz. âVon der QualitĂ€t der Arbeit kann ein Freispruch oder eine Verurteilung abhĂ€ngen.âDie Anforderungen an die Qualifikation der Dolmetscher und Übersetzer, die für das Gericht arbeiten, sind hoch. Neben ausgezeichneten Sprachkenntnissen brauchen sie fundiertes juristisches Wissen. „Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer müssen das Rechtssystem der Länder kennen, in deren Sprachen sie arbeiten", so Amkreutz. Die Arbeit ist anspruchsvoll und kann belasten, denn es geht um zivile Streitigkeiten sowie Straftaten. Das Themenspektrum reicht vom Diebstahl über Ehescheidung bis hin zum Mord.
„Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer", betont der BDÜ-Präsident. Der Verband setzt sich daher für die Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in Gerichtsprozessen ein, auch auf EU-Ebene. Am 25./26. März 2011 veranstaltet der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer den 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertag unter diesem Motto. Zwei Tage lang diskutieren Experten unter anderem über die Folgen der Mehrsprachigkeit in Prozessen (www.gerichtsdolmetschertag.de).
Details ausblenden Die Anforderungen an die Qualifikation der Dolmetscher und Übersetzer, die für das Gericht arbeiten, sind hoch. Neben ausgezeichneten Sprachkenntnissen brauchen sie fundiertes juristisches Wissen. „Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer müssen das Rechtssystem der Länder kennen, in deren Sprachen sie arbeiten", so Amkreutz. Die Arbeit ist anspruchsvoll und kann belasten, denn es geht um zivile Streitigkeiten sowie Straftaten. Das Themenspektrum reicht vom Diebstahl über Ehescheidung bis hin zum Mord.
„Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer", betont der BDÜ-Präsident. Der Verband setzt sich daher für die Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in Gerichtsprozessen ein, auch auf EU-Ebene. Am 25./26. März 2011 veranstaltet der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer den 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertag unter diesem Motto. Zwei Tage lang diskutieren Experten unter anderem über die Folgen der Mehrsprachigkeit in Prozessen (www.gerichtsdolmetschertag.de).
Presseinformation
Umfirmierung der BDĂ Service GmbH (30.08.2010) Die BDĂ Service GmbH, ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Ăbersetzer e.V. (BDĂ), firmiert seit dem 20. August 2010 unter dem Namen âBDĂ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbHâ. Es handelt sich um eine reine NamensĂ€nderung. Wolfram Baur leitet weiterhin als GeschĂ€ftsfĂŒhrer die Geschicke des Unternehmens. Sitz der Gesellschaft bleibt Berlin. Ziel der Umfirmierung ist es, durch den neuen Namen klarer zum Ausdruck zu bringen, wofĂŒr das Unternehmen steht: Es organisiert Weiterbildungen und verlegt FachbĂŒcher sowie Verzeichnisse â stets mit Fokus auf die Zielgruppe Dolmetscher und Ăbersetzer. Als ein Unternehmen des BDĂ fördert die BDĂ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH die Ziele des Verbandes. Sie hat den Auftrag, mit ihren Produkten und Leistungen professionelle Dolmetscher und Ăbersetzer in der BerufsausĂŒbung zu unterstĂŒtzen sowie das Ansehen des Berufsstandes zu steigern. Die erste groĂe Fachkonferenz, die das Unternehmen unter neuem Namen im Auftrag des BDĂ organisiert, ist der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag 2011 am 25./26. MĂ€rz 2011 in Hannover (www.gerichtsdolmetschertag.de).
Details ausblenden Als ein Unternehmen des BDĂ fördert die BDĂ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH die Ziele des Verbandes. Sie hat den Auftrag, mit ihren Produkten und Leistungen professionelle Dolmetscher und Ăbersetzer in der BerufsausĂŒbung zu unterstĂŒtzen sowie das Ansehen des Berufsstandes zu steigern. Die erste groĂe Fachkonferenz, die das Unternehmen unter neuem Namen im Auftrag des BDĂ organisiert, ist der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag 2011 am 25./26. MĂ€rz 2011 in Hannover (www.gerichtsdolmetschertag.de). Presseinformation
Faire Gerichtsprozesse ohne Sprachbarrieren (30.06.2010) (Berlin) Der Bundesverband der Dolmetscher und Ăbersetzer e.V. (BDĂ) begrĂŒĂt die Entscheidung des Europaparlaments, dass jeder BĂŒrger in einem EU-Land kĂŒnftig das Recht auf Dolmetschleistungen und Ăbersetzungen in Strafverfahren hat. Die Abgeordneten stimmten am 16. Juni in StraĂburg mit groĂer Mehrheit fĂŒr die neue Richtlinie. âFaire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Ăbersetzerâ, weiĂ BDĂ-PrĂ€sident Johann J. Amkreutz. Der Verband hatte sich deshalb im Vorfeld der Entscheidung in StraĂburg und BrĂŒssel fĂŒr die QualitĂ€tssicherung hinsichtlich der Sprachdienstleistungen eingesetzt. Das Engagement des BDĂ brachte eine VerstĂ€rkung der Rechte von Angeklagten auf Verdolmetschung und Ăbersetzungen. Amkreutz: âDie Anforderungen an die QualitĂ€t der Dolmetsch- und Ăbersetzungsleistungen sowie deren Kontrolle wurden jetzt klarer in den Richtlinien verankert als zunĂ€chst vorgesehen. Unserer Forderung, nationale Verzeichnisse mit qualifizierten Sprachexperten verpflichtend vorzuschreiben, wurde entsprochen.âErstmals haben Betroffene zukĂŒnftig in jedem EU-Land das Recht auf qualitativ gute Verdolmetschung und Ăbersetzung, um sich in ihrer Muttersprache verstĂ€ndigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei fĂŒr die Umsetzung in nationales Recht. Die EU-LĂ€nder haben dafĂŒr drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente mĂŒssen ĂŒbersetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhĂ€ngig vom Verfahrensausgang, fĂŒr die entstehenden Dolmetsch- und Ăbersetzungskosten aufkommen.
Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verabschiedet wird. Amkreutz: âDer BDĂ wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin fĂŒr die QualitĂ€tssicherung von Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen."
WeiterfĂŒhrende Informationen:
Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext im Internet:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10420.de10.pdf
Die legislative EntschlieĂung auf der Website des Europaparlaments (16.6.2010):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0220&format=XML&language=DE#BKMD-15
Details ausblenden Erstmals haben Betroffene zukĂŒnftig in jedem EU-Land das Recht auf qualitativ gute Verdolmetschung und Ăbersetzung, um sich in ihrer Muttersprache verstĂ€ndigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei fĂŒr die Umsetzung in nationales Recht. Die EU-LĂ€nder haben dafĂŒr drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente mĂŒssen ĂŒbersetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhĂ€ngig vom Verfahrensausgang, fĂŒr die entstehenden Dolmetsch- und Ăbersetzungskosten aufkommen. Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verabschiedet wird. Amkreutz: âDer BDĂ wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin fĂŒr die QualitĂ€tssicherung von Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen." WeiterfĂŒhrende Informationen: Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext im Internet: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10420.de10.pdf Die legislative EntschlieĂung auf der Website des Europaparlaments (16.6.2010): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0220&format=XML&language=DE#BKMD-15 Presseinformation
5. Deutscher Gerichtsdolmetschertag 2011: Call for Papers (01.06.2010) (Berlin) Der Bundesverband der Dolmetscher und Ăbersetzer e.V. (BDĂ) veranstaltet vom 25. bis 26. MĂ€rz 2011 den
5. Deutschen Gerichtsdolmetschertag in Hannover. Das Motto der Konferenz lautet âFaire Verfahren brauchen qualifizierte Sprachmittlerâ. Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Gerichtsdolmetscher, sondern an alle juristischen Dolmetscher und Ăbersetzer, die fĂŒr Justiz, Verwaltung, Privatpersonen, Wirtschaft oder Industrie tĂ€tig sind. Neben VortrĂ€gen und Podiumsdiskussionen ist ein umfangreiches Weiterbildungsforum mit Kurzseminaren und Workshops geplant.
Der Verband lädt jetzt mit einem „Call for Papers" Experten aus Praxis und Lehre dazu ein, Vorschläge für eigene Fachvorträge, Podiumsdiskussionen oder Seminare einzureichen. Angesprochen sind sowohl Dolmetscher, Übersetzer und Fachleute aus dem Bereich der Aus- und Weiterbildung, als auch Richter, Anwälte, Notare, Justiziare sowie Vertreter der Polizei- und Ausländerbehörden. Die Konferenzsprache ist Deutsch. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen in Form eines „Abstracts" mit bis zu 2.000 Zeichen endet am 10. September 2010. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Thema Qualifikation.
Die Themenfelder des „Call for Papers"
Schwerpunkte für Vorträge à maximal 30 Minuten sind zum Beispiel:
• Qualifikation von Sprachmittlern im juristischen Bereich • Ladungs- und Beeidigungspraxis • Vergütung und Qualitätssicherung • Englisch als Gerichtssprache in Wirtschaftsprozessen • Spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote
Themenfelder für Seminare und Workshops à maximal 90 Minuten:
• Fachfragen des Übersetzens und Dolmetschens im juristischen Bereich - von stilistischen Problemen über die Gestaltung von Urkundenübersetzungen bis zur Notizentechnik für Dolmetscher. • Fragen der praktischen Berufsausübung, wie zum Beispiel Umgang mit psychischer Belastung, Einsatz neuer Technologien oder auch Akquise im juristischen Bereich.
Der BDÜ erwartet 600 Teilnehmer sowie Delegationen von Berufsverbänden für Dolmetscher und Übersetzer aus ganz Europa. Zu den Gästen der Veranstaltung zählen auch namhafte Vertreter aus Justiz und Politik. Veranstaltungsort ist das Hannover Congress Centrum. Die Anmeldung für Teilnehmer ist ab Ende Oktober 2010 möglich.
Nähere Informationen sowie ein elektronisches Formular für die Einreichung der „Abstracts" stehen im Internet unter www.gerichtsdolmetschertag.de.
Details ausblenden Der Verband lädt jetzt mit einem „Call for Papers" Experten aus Praxis und Lehre dazu ein, Vorschläge für eigene Fachvorträge, Podiumsdiskussionen oder Seminare einzureichen. Angesprochen sind sowohl Dolmetscher, Übersetzer und Fachleute aus dem Bereich der Aus- und Weiterbildung, als auch Richter, Anwälte, Notare, Justiziare sowie Vertreter der Polizei- und Ausländerbehörden. Die Konferenzsprache ist Deutsch. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen in Form eines „Abstracts" mit bis zu 2.000 Zeichen endet am 10. September 2010. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Thema Qualifikation.Die Themenfelder des „Call for Papers"
Schwerpunkte für Vorträge à maximal 30 Minuten sind zum Beispiel:
• Qualifikation von Sprachmittlern im juristischen Bereich • Ladungs- und Beeidigungspraxis • Vergütung und Qualitätssicherung • Englisch als Gerichtssprache in Wirtschaftsprozessen • Spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote
Themenfelder für Seminare und Workshops à maximal 90 Minuten:
• Fachfragen des Übersetzens und Dolmetschens im juristischen Bereich - von stilistischen Problemen über die Gestaltung von Urkundenübersetzungen bis zur Notizentechnik für Dolmetscher. • Fragen der praktischen Berufsausübung, wie zum Beispiel Umgang mit psychischer Belastung, Einsatz neuer Technologien oder auch Akquise im juristischen Bereich.
Der BDÜ erwartet 600 Teilnehmer sowie Delegationen von Berufsverbänden für Dolmetscher und Übersetzer aus ganz Europa. Zu den Gästen der Veranstaltung zählen auch namhafte Vertreter aus Justiz und Politik. Veranstaltungsort ist das Hannover Congress Centrum. Die Anmeldung für Teilnehmer ist ab Ende Oktober 2010 möglich.
Nähere Informationen sowie ein elektronisches Formular für die Einreichung der „Abstracts" stehen im Internet unter www.gerichtsdolmetschertag.de.
Presseinformation | BroschĂŒrencover (print) | BroschĂŒrencover (online)