| Titel des Vortrags/Workshops |
|---|
| Angemessene formale Gestaltung von Urkundenübersetzungen Antje Kopp Kurzseminar im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), deutsch Nachlässig gestaltete, wenn auch inhaltlich richtige Übersetzungen von Urkunden gereichen dem Übersetzer nicht zur Ehre. Schon ein ordentliches Erscheinungsbild bringt auch neue Aufträge ... Anhand von Beispielen aus der Praxis sollen Anregungen zur Gestaltung unserer Arbeit gegeben werden, mit Einbeziehung der verschiedenen Empfehlungen und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben in den verschiedenen Bundesländern, Wünsche von Kunden und Anforderungen aus praktischen Erwägungen heraus, auch für Fälle, in denen diese gelegentlich mit amtlichen Bestimmungen kollidieren. Angaben zum Referenten/Moderator Antje Kopp freiberufliche Übersetzerin und Dolmetscherin seit 1971 in München, seit Jahrzehnten öffentlich bestellt und allgemein beeidigt, Abhaltung zahlreicher Seminare, u.a. zum Thema "Urkundenübersetzung", Arbeitsschwerpunkte unter bdue.de abrufbar Details ausblenden |
| Die Erstellung gerichtlicher Gutachten durch Dolmetscher und Übersetzer
- Einsatzfälle, Rechtsgrundlagen, Hinweise zur Gutachtenerstellung - Hermann Bauch Kurzseminar im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Der Sachverständige besitzt eine dem Richter fehlende Sachkunde und vermittelt ihm das notwendige Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen (BGH NJW 93,1796). In den letzten Jahren werden auch Dolmetscher und Übersetzer immer häufiger als Sachverständige beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig und erstrecken sich nicht nur auf den Strafprozess, sondern auch auf Zivil-, Verwaltungsgerichts-, Finanzgerichts- und Sozialgerichtsprozesse. Das Seminar richtet sich sowohl an bereits öffentlich bestellte Gutachter als auch an Dolmetscher und Übersetzer, die beabsichtigen, künftig als Gutachter arbeiten zu wollen. Wir setzen uns mit den Rechtsgrundlagen der Gutachterbestellung, mit den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen und insbesondere der Frage auseinander, wie ein Gutachten je nach Einsatzbereich „beweissicher“ zu fertigen ist. Angaben zum Referenten/Moderator Hermann Bauch Rechtsanwalt Hermann J.Bauch, Kaiser-Wilhelm-Ring 11,50672 Köln. Stellvertretender Vorsitzender des Ehrengerichts des BDÜ und seit 15 Jahren in Köln als Rechtsanwalt überwiegend im Zivilrecht tätig. Details ausblenden |
| Die Tandem Methode für die Ausbildung von juristischen Dolmetschern und Übersetzern für wenig verbreitete Sprachen Christiane Driesen Vortrag im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Die Tandem Methode für die Ausbildung von juristischen Dolmetschern und Übersetzern für wenig verbreitete Sprachen Die neue EU “ Richtlinie über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen im Strafverfahren” vom 6. Juni 2010 versteht sich als logische Folge der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950. Sie bekräftigt die Richtigkeit des langjährigen Grundkonzeptes der Autorin im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Gerichtsdolmetscher: Die Hauptrichtschnur eines Aus- und Weiterbildungskonzeptes für juristische Dolmetscher und Übersetzer sind die unter Anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgeführten Grundrechte. Eine sinnesgetreue und daher vollständige Verdolmetschung des Verfahrens vor nationalen und supranationalen Gerichtsbarkeiten ergeben sich daraus zwingend. Die für ein faires Verfahren notwendigen Dolmetschqualifikationen und -kompetenzen sind daher: • Vom-Blatt-Übersetzen und -Dolmetschen • Konsekutivdolmetschen ohne und mit Notizen • Simultandolmetschen • Forensische Kenntnisse • Und das Alles bestimmende Berufsethos Die Vermittlung solcher Kompetenzen ist problemlos in den international verbreiteten Sprachen, da die entsprechenden Didaktiker und Muttersprachler in Deutschland leichter zu finden sind. Das größte Problem bildet die Ausbildung von Dolmetschern für international wenig verbreitete Sprachen, die entsprechend der Migrationswellen plötzlich aufkommen Unter anderer Bezeichnung wurde die Didaktik der Tandem Methode vornehmlich an der ESIT unter Danica Seleskovitch entwickelt und später auch im Rahmen der so genannten Stage des SCIC angewendet. Die Autorin hat diese Methode den Zwängen der Gerichtsdolmetscherausbildung angepasst und in verschiedenen Programmen in Hamburg und Magdeburg aber auch im Rahmen mehrerer internationalen Seminaren eingesetzt. Die Methode besteht in einer streng koordinierten Zusammenarbeit zweier Dozenten (einem Dolmetschdidaktiker und einem Sprachexperten), die Dolmetschtechniken und Sprachpräzision getrennt von einander lehren und bewerten. Im Rahmen eines Vortrags sollen die Vorteile aber auch die Schwierigkeiten einer solchen Vorgehensweise dargestellt und illustriert werden. Angaben zum Referenten/Moderator Christiane Driesen Christiane Jacqueline Driesen, French national Doctorate in Science of Interpretation and Translation (ESIT), (Thesis: Interpreting at Criminal Courts in the Federal Republic of Germany). • Translator and court interpreter, conference interpreter • Implementation of a training course for LIT in association with the University of Hamburg. • Training student interpreters (German, Finnish and Swedish) for the European for the European Commission (JICS) and Parliament at Europa-Kolleg, Hamburg. • Since 1997 Professor at Magdeburg-Stendal HS, setting up a course in LIT, heading continuing training in court and legal interpreting. • January 2000 Training workshop for Kinyarwanda-speaking interpreters at the United Nations Criminal Tribunal for Rwanda, Arusha. • 2008-2009 Member of the Reflection Forum on Multilinguism and Interpreter Training • Since 2009 Vice-President of EULITA. Details ausblenden |
| Dolmetschen für die Polizei. Ein Einsatzort beeidigter Dolmetscher? Małgorzata Stanek Workshop im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch §185 GVG schreibt die Hinzuziehung eines Dolmetschers für ausländische und der deutschen Sprache unkundige Personen vor, jedoch nicht die Hinzuziehung eines hinreichend qualifizierten Dolmetschers. Dolmetscherverbände und praktizierende Dolmetscher bemängeln, dass für die Polizei, und gar für Gerichte zunehmend unqualifizierte Dolmetscher zum Einsatz kommen. Einzelne wissenschaftliche Studien bestätigen diese Entwicklung. Der Workshop zum Thema „Dolmetschen für die Polizei. Ein Einsatzort beeidigter Dolmetscher?“ behandelt Lösungsvorschläge und Wege aus dieser wachsenden Problematik und hat zum Ziel, praktische Lösungsansätze aus der Sicht berufserfahrener Gerichtsdolmetscher zu entwickeln. Die Teilnehmer erhalten in diesem Workshop die Gelegenheit, darzulegen, welche Schritte aus ihrer Sicht auf Seiten des Gesetzgebers, Auftragebers, Auftragnehmers und der Wissenschaft unternommen werden müssen, damit ausschließlich qualifizierte Dolmetscher für die Justiz zum Einsatz kommen. Angaben zum Referenten/Moderator Małgorzata Stanek Małgorzata Stanek, Dipl. Translatorin, geb. 1982 in Krakau, studierte 2002-2009 Interkulturelle Fachkommunikation mit dem Fremdsprachen Englisch und Polnisch an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihre ersten praktischen Erfahrungen als Dolmetscherin sammelte sie während ihres Auslandsstudiums als public service interpreter in Sheffield, UK. 2005-2010 arbeitete sie neben dem Studium als freiberufliche Dolmetscherin und Übersetzerin überwiegend für Polizeibehörden und Amtsgerichte im Raum Berlin/Brandenburg. Trägerin des ATICOM-Förderpreises 2010 für die außergewöhnliche Leistung in ihrer Diplomarbeit "Dolmetschen für die Polizei. Zur Problematik des Einsatzes unqualifizierter Dolmetscher". Autorin des gleichnamigen Buches, das im Frühjahr 2011 beim Verlag für wissenschaftliche Literatur Frank & Timme GmbH erscheinen wird. Details ausblenden |
| Dolmetschen in Asylverfahren Antonia von der Behrens Kurzseminar im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Im Jahr 2009 stellten rund 28.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland und noch einmal rund 9000 klagten gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Großteil dieser 28.000 Asylantragsteller wurde von dem Bundesamt zu ihren Fluchtgründen angehört und auch das Verwaltungsgericht hörte die Asylbewerber in einer mündlichen Verhandlung erneut an. Entgegen dem sich daraus ergebenen hohen Bedarf an qualifizierten Dolmetschern haben weder das Bundesamt noch die Verwaltungsgerichte Kriterien dafür entwickelt, über welche Qualifikationen ein Dolmetscher im Asylverfahren verfügen muss und was für spezifische Anforderungen an ihn zu stellen sind. Das Bundesamt setzt darüber hinaus sogar regelmäßig Personen als Dolmetscher ein, die keinerlei formalen Abschluss haben und nicht allgemein beeidigt sind. In dem Workshop werden im ersten Teil die Besonderheiten des Dolmetschens in Asylverfahren behandelt, u.a. die terminologischen Schwierigkeiten, die Wichtigkeit der Landeskunde, die Besonderheit bei der Übertragung, die sich daraus ergibt, dass die gedolmetschte Aussage der Asylbewerber stets einer Glaubhaftigkeitsprüfung durch die Behörde und Gerichte unterzogen wird, und der psychologische Aspekt des Dolmetschens, da der Dolmetscher von dem Asylbewerber oft als Vertrauensperson wahrgenommen wird und von der Behörde als „Sachverständiger“ in Bezug auf die Glaubhaftigkeit der Angaben des Asylbewerbers. Im zweiten Teil wird auf die Probleme eingegangen, die sich aus dem Einsatz von nicht qualifizierten Dolmetschern ergeben, und auf die Ansprüche von Asylbewerbern auf qualifizierte Dolmetscher, deren rechtliche Grundlagen und die Frage der Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche. Angaben zum Referenten/Moderator Antonia von der Behrens Seit 2003 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin mit einem Schwerpunkt auf dem Asyl-, Aufenthalts- und Strafrecht tätig und halte Vorträge und gebe Fortbildungen auf dem Gebiet des Asyl- und Aufenthaltsrechts, u.a. auch für Dolmetscher ( Hochschule Magdeburg: Weiterbildung „Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden“). Details ausblenden |
| Rechtsvergleich und Übersetzen – das Sprachenpaar Spanisch-Deutsch Corinna Schlüter-Ellner Kurzseminar im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Spanisches und deutsches Recht weisen enge Verbindungen auf, da sie beide zum kontinentaleuropäischen Rechtskreis gehören. Bei näherem Hinsehen stellt man jedoch konzeptionelle Unterschiede fest, die sich beim Übersetzen auf vielen Gebieten in Form von terminologischen Schwierigkeiten auswirken. Das Abstraktionsprinzip etwa, welches das deutsche Recht prägt, ist in der spanischen Rechtsordnung praktisch nicht bekannt. Damit hat man beispielsweise bei der Übersetzung von Vollmachten, bei Immobiliengeschäften u.a., bei den Begriffen "Auflassung", "garantía", "causa" etc. zu kämpfen. Im spanischen System gibt es einige für deutsche Vorstellungen ungewöhnliche Durchbrechungen der staatlichen Gewaltenteilung. Das sind große Ideen, übergeordnete rechtliche Kategorien, mit den man sich allerdings doch auseinandersetzen muss, da sie beim täglichen Brot des Übersetzens, etwa bei den Begriffen "decreto-ley", "tribunal económico-administrativo", "recurso de reposición" etc. zu spüren sind. Im Seminar werden die konzeptionellen Unterschiede einführend dargestellt und Übersetzungsmöglichkeiten für die davon betroffenen Begriffe diskutiert. Die Referentin erläutert dazu die Einordnung der Begriffe in die deutsche und spanische Rechtsordnung, sodass bei den Übersetzungsvorschlägen besprochen werden kann, ob sie die richtige Vorstellung vermitteln oder etwa Missverständnisse hervorrufen. Angaben zum Referenten/Moderator Corinna Schlüter-Ellner Dozentin am Sprachen & Dolmetscher Institut München, staatl. gepr. Übersetzerin für Spanisch, Volljuristin, diverse Veröffentlichungen und Seminarangebote im Bereich Recht und Übersetzen Details ausblenden |
| Schriftsätze des französischen Rechts ( Terminologische Besonderheiten, lexicographie d´actes de procédure français.) Marianne Aussenac-Kern Kurzseminar im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Französisch und Deutsch Innerhalb eines Rechtssystems findet man die Sprache des Gesetzgebers, des Richters, der Verwaltung, der juristischen Praxis und die Sprache der Rechtswissenschaft.Die Rechtssprache oder langage juridique ist die Fachsprache der Juristen, die sich auf juristische Terminologie (Fachwortschatz), auf juristische Ausdrucksweisen (Fachstil) und Textsorten bezieht. Unter Translatoren besteht in der Tat ein großer Bedarf an Spezialisierung im juristischen Bereich. Aus zahlreichen Gesprächen mit Fachleuten der juristischen Praxis (Anwälten, Richtern, Notaren) und mit etablierten Übersetzern und Dolmetschern geht hervor, dass es ein Bedarf nicht nur an Spezialisierung der französischen Sprache im juristischen Bereich gibt, sondern auch einen Bedarf an Weiterbildung seitens der Praktiker (Übersetzer, Dolmetscher, Dozenten der „Translation“). Welches Wissen und Können sind für eine funktionsgerechte und ihren Zweck erfüllende Fachtextübersetzung erforderlich? Die juristische Sprache (umgangssprachlich "Juristenlatein") gilt für Rechtslaien oft als unverständlich oder verwirrend. Dies hat verschiedene Gründe. Einerseits ist die Rechtsterminologie schlicht ungewohnt, andererseits hält sich gerade dort veralteter Sprachgebrauch besonders lange. Die Übersetzungshandlung geht weit über die Übertragung von einer Sprache in die andere hinaus und setzt eine Vielzahl von Fähigkeiten und Kenntnissen unterschiedlicher Disziplinen voraus. Um eine erfolgsorientierte Transferstrategie entwickeln zu können, muss ein Übersetzer auf Kompetenzen zurückgreifen, die sich aus seinen unterschiedlichen Wissensbeständen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im praktischen Vollzug zusammensetzen. In diesem Kurzseminar werden äußere Aufbau und lexikalische Besonderheiten von Schriftsätzen, Anträgen und Entscheidungen der französischen Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung dargestellt. Die Zusammenstellung der Texte orientiert sich an meinen didaktischen, pädagogischen und praktischen Erfahrungen als Hochschuldozentin im Bereich der Translation, als beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die französische Rechtssprache. Das Seminar kann in deutscher und/oder französischer Sprache abgehalten werden. Angaben zum Referenten/Moderator Marianne Aussenac-Kern Die Referentin ist französische Juristin, beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die französische Rechtssprache und Dozentin für Französisch am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie der Universität Leipzig wo sie u.a. die Seminare Fachtextübersetzung , Gerichtsdolmetschen und Introduction au droit français durchführt. Details ausblenden |
| Terminologiemanagement für Gerichtsdolmetscher – genügt die gelebte Praxis? Erkenntnisse aus den Ergebnissen einer Umfrage in Österreich Irmgard Soukup-Unterweger Vortrag im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Beobachtungen und Erfahrungen aus der eigenen beruflichen Tätigkeit waren Anlass zur Hypothese, dass der Terminologiearbeit in der Praxis trotz des Angebots an einschlägigen elektronischen Hilfsmitteln bislang wenig Augenmerk geschenkt wird und praktizierende Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher ihre Recherche-Ergebnisse nach wie vor dezentral und in nicht-systematisierter Form festhalten. Des Weiteren war anzunehmen, dass dies auch mit der Tatsache zusammenhängt, dass in Österreich in der universitären Ausbildung den speziellen Bedürfnisse zukünftiger Gerichtsdolmetscher betreffend die zentrale Verwaltung von Fachterminologie zu wenig Rechnung getragen wird. Um Klarheit über den in der Praxis herrschenden Ist-Zustand zu gewinnen und die speziellen Bedürfnisse der Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher hinsichtlich Terminologiemanagement festzustellen, wurde ein Fragebogen erstellt, der an die Mitglieder des Österreichischen Verbands der Gerichtsdolmetscher erging. Die online durchgeführte Befragung enthielt die Einladung, am Test eines eigens für ihre spezifischen Bedürfnisse entwickelten Eintragungsmodells teilzunehmen, das den Testteilnehmern über Webbrowser online zugänglich gemacht wurde. Der Vortrag präsentiert Auszüge aus den Befragungsergebnissen in Hinblick auf soziodemographische Struktur, Arbeitssprachen, Berufserfahrung, Tätigkeitsfelder, Terminologiebewusstsein, Dolmetschstrategien bei fehlender Fachterminologie, erforderliches Hintergrundwissen und praktizierte Terminologiearbeit und berichtet über den Verlauf des aktuellen Tests des Eintragungsmodells. Angaben zum Referenten/Moderator Irmgard Soukup-Unterweger Absolventin der Universität Graz, seit 1980 selbständige Dolmetscherin und Übersetzerin in den Bereichen Recht, Technik, Wirtschaft und Politik. Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin seit 1985. Postgraduale Ausbildung an der DU Krems (Technische Dokumentation), Spezialisierung auf Terminologiearbeit. 2007 - 2011 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien (Übersetzungstechnologien und Terminologiewissenschaft), Dissertation in Arbeit (Terminologiemanagement für Fachdolmetscher). Details ausblenden |
| Überblick über die erforderlichen Sprachkompetenzen von beeidigten/ermächtigten/öffentlich bestellten Urkundenübersetzern neben dem nötigen Fachwissen als Teil der nachzuweisenden Eignung Isabelle E. Thormann Workshop im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), deutsch Die Voraussetzungen zur Bestellung beeidigter bzw. ermächtigter Übersetzer und auch die für Urkundenübersetzungen geltenden Formvorschriften sind in den deutschen Bundes¬ländern nicht einheitlich geregelt. Man ist sich allerdings allgemein einig darüber, dass beeidigte Übersetzer vertraut sein sollen u. a. mit den verschiedenen Rechtsordnungen, den staatlichen Einrichtungen, den geschichtlichen, geographischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnissen der jeweiligen Sprachräume und mit den einschlägigen Hilfsmitteln, dass sie eine gute Allgemeinbildung, rasche Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit, ein gutes Erinnerungs- und Einfühlungsvermögen haben sollen; sie sollen verschwiegen und zuverlässig sein und ihre Aufträge gewissenhaft und unparteiisch erfüllen. Es ist weiterhin notwendig, dass der/die ÜbersetzerIn die deutsche Sprache und die jeweilige Fremdsprache so beherrscht, dass er/sie in der Lage ist, den Inhalt eines Dokuments bzw. einer Urkunde sachlich richtig, unmissverständlich und vollständig in die andere Sprache zu übertragen. Hier setzt der Workshop an. Welche Sprachkompetenzen sind für speziellen Erfordernisse des Urkundenübersetzens gefordert? Wir werden diese Kompetenzen (hinsichtlich Syntax, Lexik/Semantik, Morphologie, Stil/Register, Kongruenz, Kohärenz etc.) mit einem speziellen Fokus auf das Urkundenübersetzen bei den Textsorten (gegenüber Übersetzungen für Gerichts- und Polizeizwecke) genauer betrachten und gemeinsam den Versuch einer systematischen Strukturierung und Gewichtung unternehmen. Die Ergebnisse können u. a. a) als Entscheidungshilfe für Übersetzer dienen, die das Über¬setzen von Urkunden erwägen und beabsichtigen, ihre Beeidigung zu beantragen und b) weiteres Licht in die zu fordernden Qualifikationen solcher Übersetzer bringen. Angaben zum Referenten/Moderator Isabelle E. Thormann Studium der Anglistik und Germanistik, Studium der Wirtschaftswissenschaften, Promotion in Wirtschaftsenglisch, Ausland: u. a. 3 Jahre USA (3 Semester Jura an der UCLA), spezialisiert auf Übersetzungen Engl.>Dt. von Wirtschafts- und Rechtstexten, Urkundenübersetzungen (seit 1979 "allgemein beeidigte Übersetzerin für die Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Braunschweig"), seit 1994 Lehrauftrag für Wirtschaftsenglisch an der TU BS, seit Aug. 2010 von der IHK öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige für die "Beurteilung von sprachlichen Produkten und Wirtschaftskommunikation Deutsch und Englisch" Details ausblenden |
| Übersetzung von Urkunden und Dokumenten in der Praxis - Was darf, kann oder muß übersetzt werden? Natascha Dalügge-Momme Vortrag im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Immer wieder stellt sich auch gestandenen vereidigten Kolleginnen und Kollegen die Frage, was übersetzt werden soll, was transliteriert und was etwa weggelassen kann. Welche Normen sind dabei zu beachten, welche Freiheiten kann sich der Übersetzer / die Übersetzerin nehmen? Was ist für das Schriftbild oder die Übertragung von Stempeln zu beachten? Wie geht man mit Auffälligkeiten und Schreibfehlern um? Wie sollten Blätter verbunden werden? Wie überträgt man Behörden- oder Gerichtsbezeichnungen? All diese Fragen und andere sollen in diesem Vortrag ausführlich und praxisnah erläutert werden. Fragen sind natürlich erwünscht. Angaben zum Referenten/Moderator Natascha Dalügge-Momme MA Übersetzungswissenschaft Aufbaustudium Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden / Russisch Aufbaustudium Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden / Französisch Vereidigt und ermächtigt für die russische ud französische Sprache Zahlreiche Artikel und Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften Mitglied des FIT-Komitees Juristisches Übersetzen und der Arbeitsgruppe Juristisches Übersetzen 1. Vorsitzende des ADÜ Nord Details ausblenden |
| Wen schützt das Urheberrecht – Übersetzer, Autor oder Translation Memory (TM)? Astrid Cruse Vortrag im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch In fast allen Übersetzungsprozessen werden heute TM eingesetzt. Insbesondere juristische Übersetzungen haben häufig sensible Informationen zum Gegenstand. Darf ich solche Informationen in einem TM speichern? Was darf ich überhaupt in ein TM übernehmen? Kann ich beispielsweise EU-Richtlinien alignen und verwenden? Wie sieht es mit IFRS aus? Und was passiert mit meinen Übersetzungen, die ich an eine Übersetzungsagentur abliefere? Habe ich Urheberrechte am TM? Wem gehört das TM überhaupt? Ein TM wird häufig bezeichnet als „Übersetzungsdatenbank“. Inwieweit es sich bei einem TM tatsächlich um eine Datenbank im urheberrechtlichen Sinne handelt und welche urheberrechtlichen Aspekte bei der Erstellung von TM zu berücksichtigen sind, ist jedoch erst einmal festzustellen. Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Datenbankwerk und Datenbank und versieht beide Kategorien mit jeweils anderen Schutzbereichen. (Frage: Ist das TM selbst urheberrechtsschutzfähig?) Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit möglicherweise durch die Verwendung von Texten in TM Urheberrechte Dritter verletzt werden. Es gibt kein ausdrückliches Recht, das den Urheber eines geschützten Werks vor der Aufnahme in eine Datenbank schützt. Daher ist zu überlegen, durch welche Prozesse im Verlauf der Erstellung von TM Urheberrechte verletzt werden können – Aber: Handelt es sich bei den zugrundeliegenden Texten überhaupt um geschützte Werke gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UrhG? Und wenn ja… ich nehme schließlich nur die einzelnen Segmente in die Datenbank auf. Der Text ist damit nicht ohne Weiteres rekonstruierbar. (Frage: Was ist geschützt, was frei?) Und zu guter Letzt: Was steckt hinter § 24 UrhG: „Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werks eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden.“ (Frage: Wann darf ich geschützte Texte verwenden?) Angaben zum Referenten/Moderator Astrid Cruse Astrid Cruse ist Diplom-Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Chinesisch. Astrid hat nach ihrem Studium erst fachbezogen in einer US-Investmentbank gearbeitet, war dann über 10 Jahre freiberuflich als Übersetzerin tätig und hat im letzten Jahr die ACTranslations GmbH gegründet. Schwerpunkt sind seit jeher Rechts- und Finanzübersetzungen. Anspruchsvolle Finanzübersetzungen machten die eingehende Auseinandersetzung mit rechtlichen Themen erforderlich. Daher studierte Astrid Jura an der FernUni Hagen mit dem Abschluss LL.B. Astrid ist seit über 10 Jahren Mitglied im BDÜ und öffentlich bestellt und allgemein beeidigt für die englische Sprach vom Landgericht München II Details ausblenden |
| Workshop: Einsatz von Videokonferenztechnik beim Dolmetschen im Strafverfahren Natalie Padovan Workshop im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), deutsch Im März 2010 wurde im Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren eingebracht. Durch den Einsatz der Videokonferenztechnik soll sich laut Gesetzesentwurf der Vorteil der Beschleunigung des Verfahrens und der Senkung der Verfahrenskosten ergeben, da Verfahrensbeteiligte ohne Reisetätigkeit an gerichtlichen Verfahren teilnehmen können. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, ob dieses Ziel bei Verfahren, bei denen die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, erreicht werden kann. Im Allgemeinen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Arbeitsbedingungen des Dolmetschers bei Einsatz der Videokonferenztechnik erheblich erschweren. Die Erschwerung der Arbeitsbedingungen des Dolmetschers kann jedoch zur Verschlechterung der Qualität der Dolmetschleistungen und folglich wiederum zur Verzögerung des Verfahrens und zur Erhöhung der Verfahrenskosten führen. Beim Dolmetschen unter Einsatz der Videokonferenztechnik können sich zahlreiche Schwierigkeiten ergeben: Technische Mängel bei der Übertragung können zu akustischen Problemen und somit zu Verständnisproblemen beim Dolmetscher führen. Beim Auftreten von Bildstörungen fehlen dem Dolmetscher sämtliche visuelle Informationen. Auch bei funktionierender Bildübertragung stehen dem Dolmetscher nonverbale Elemente wie Mimik und Gestik, die für das allgemeine Verständnis relevant sein können, kaum zur Verfügung. Aufgrund der räumlichen Distanz kann der Dolmetscher die Länge der Redeabschnitte der zu verdolmetschenden Person nicht nach Bedarf steuern. Die Technik des Simultandolmetschens bzw. des Flüsterdolmetschens ist nicht einsetzbar, wodurch das Verfahren wiederum in die Länge gezogen wird. Das Ziel des Workshops soll darin bestehen, gemeinsam mit den Teilnehmern die diversen Schwierigkeiten des Dolmetschens unter Einsatz der Videokonferenztechnik zu erörtern und mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Angaben zum Referenten/Moderator Natalie Padovan 1989-1992 Ausbildung am Sprachen und Dolmetscher Institut München, 1991 staatliche Prüfung als Übersetzerin und Dolmetscherin für die italienische Sprache, 1992 Fachdolmetscherprüfung, 1992 allgemeine Vereidigung beim Landgericht München I, 1993-1997 Studium der angewandten Sprachwissenschaft/Italienisch an der Universität Augsburg, 1997 Hochschulabschluss als Magister Artium (M.A.), seit 1997 freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin für die italienische Sprache, Schwerpunkt als Gerichtsdolmetscherin und Gerichtsübersetzerin. Details ausblenden |
| Zukunftsperspektiven des Dolmetschens und Übersetzens für die Strafverfolgungsbehörden André Lindemann Vortrag im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), deutsch Die Arbeit des Dolmetschers und Übersetzers bei einer Heranziehung durch die Strafverfolgungsbehörden wird sich in den nächsten Jahren fundamental verändern. Erste Vorboten dafür finden sich in Tendenzen europäischer Nachbarstaaten, aber auch in Dokumenten der Europäischen Union. Der Einzug weiterer technischer Innovationen und der zunehmende Kostendruck in der staatlichen Verwaltung sorgen dafür, das Schlagworte wie "Videokonferenztechnik", "remote interpreting", "Telefondolmetschen" und andere die Tätigkeit für die Strafverfolgungsbehörden zunehmend beherrschen werden. Welche Erfahrungen es mit verschiedenen Neuerungen dazu bereits gibt und was uns noch erwartet, soll in diesem Vortrag zusammengefasst werden. Dazu wird die Frage gestellt, welche inhaltliche und formalen Änderungen möglicherweise den Weg in den Alltag des Dolmetschers/Übersetzers finden werden. Angaben zum Referenten/Moderator André Lindemann André Lindemann ist seit dem Abschluss seines Studiums als Dolmetscher/Übersetzer bei der Polizei angestellt und somit seit 25 Jahren nah am Geschehen. Details ausblenden |
| "Schwierigkeiten bei der Übersetzung von Telekommunikationsüberwachung" Jelena Foldenauer Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), deutsch Telekommunikationsüberwachung - abgekürzt TÜ oder TKÜ ist die im Strafrecht und Polizeirecht in Deutschland übliche Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Dazu zählen das Abhören von Telefongesprächen und PKW-Innenraumüberwachungen. In dem Vortrag erhalten die Übersetzer und Dolmetscher wichtige Tipps und Tricks für das gewissenhafte Übersetzen von Tonbändern und Hinweise dazu, wie man gravierende Fehler beim Übersetzen vermeiden oder sogar umgehen kann. Vortragsdauer: 30 min Angaben zum Referenten/Moderator Jelena Foldenauer Akademisch geprüfte Übersetzerin, öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin, beeidigte Dolmetscherin der russischen Sprache für Baden-Württemberg Jelena Foldenauer 2005 Absolventin des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen in Heidelberg 2005 Beeidigung zur "Öffentlichen bestellten und beeidigten Urkundenübersetzerin" der russischen Sprache vom Landgericht Stuttgart seit 2005 Dolmetscherin und Übersetzerin an den Landgerichten Stuttgart und Konstanz 2008 Beeidigung zur "beeidigten Dolmetscherin" der russischen Sprache vom Landgericht Stuttgart Schwerpunktthemen: Übersetzen im Bereich des Strafrechts Übersetzen von Darlehensverträgen Gerichtsdolmetschen (hauptsächlich bei den Strafkammern) Übersetzen von TKÜ Details ausblenden |
| "VON MARIA THERESIAS SPRECHKNABEN ZUM MODERNEN ZERTIFIZIERTEN GERICHTSDOLMETSCHER"
Vom Hofdekret 1835 zur EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Bestellung und Beauftragung qualifizierter Dolmetscher
Christine SPRINGER Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Dipl.Dolm. Christine Springer Präsidentin des Österreischischen Verbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher In meinem Vortrag beschreibe ich zunächst zusammenfassend die Entwicklung, die das Gerichtsdolmetscherwesen in Österreich seit Anfang des 18. Jahrhundert genommen hat. Ein kurzer Exkurs zu den Rechtsgrundlagen spannt einen Bogen vom Anfang des 18. Jahrhunderts bis zu den modernen Gesetzen, welche die Tätigkeit des Gerichtsdolmetschers regeln. Dazu gehören das österreichische Sachverständigen- und Dolmetschergesetz aus dem Jahr 1975 und die dazu erfolgten Novellierungen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang jene des Jahres 1999, mit der die Zertifizierung von Gerichtsdolmetschern eingeführt wurde sowie die jüngste Novellierung, die durch das 2008 in Kraft getretene BRÄG (Berufsrechtsänderungsgesetz) erfolgte, das unter anderem auch wichtige Bestimmungen zum Schutz der Bezeichnung „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ („Gerichtsdolmetscher“) enthält. Die Tatsache, dass die österreichischen Bestimmungen schon weitgehend die Anforderungen der EU-Richtlinie im Hinblick auf Qualitätssicherung, Führung der Gerichtsdolmetscherlisten und Übermittlung von Übersetzungen auf elektronischem Weg erfüllt, wird ebenso näher erläutert wie die Art der Erbringung der Leistungen und deren Honorierung. Erwähnt werden auch die vom Österreichischen Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angebotenen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Angaben zum Referenten/Moderator Christine SPRINGER Die Autorin ist freiberufliche Übersetzerin und Dolmetscherin (AIIC) sowie beeidete Gerichtsdolmetscherin für Italienisch. Seit 1981 ist sie Präsidentin des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher und wirkt als solche an den für Gerichtsdolmetscher wesentlichen gesetzlichen Neuerungen mit. Details ausblenden |
| Anwendbarkeit von Notiztechnik beim Konsekutivdolmetschen beim Gerichts- und Behördendolmetschen Kirsty Heimerl-Moggan Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch oder Englisch Es gibt einige wohlbekannte Veröffentlichungen zur Notiztechnik für Konferenzdolmetscher, einige ältere, einige neue, sowie interessante Untersuchungen der unterschiedlichen Aspekte der Notiztechnik für Konsekutivdolmetscher im Bereich des Konferenzdolmetschens. Im Bereich des Gerichts-und Behoerdendolmetschens sind spezifische Veröffentlichungen jedoch dünn gesät und es existiert kein etabliertes und anerkanntes System. Beim Notieren von Informationen werden unterschiedliche Ansätze angewandt, die meisten von ihnen sind jedoch in jeweils eigener Entwicklung entstanden und in einigen Fällen werden überhaupt keine Notizen verwendet. Bei der Ausbildung von Gerichts-und Behördendolmetschern in Vereinigten Königreich zum Beispiel wird manchmal unterschätzt, wie wichtig es ist, strukturierte Notiztechnik zu vermitteln. Häufige Gründe hierfür sind, dass die einzelnen Interventionen für kurz erachtet werden oder, dass die Annahme besteht, dass es zu einfach ist, sich das Gesagte zu merken. Kirsty Heimerl-Moggan wird Ideen und Methoden, die sie im Kontext Ihrer Promotion zur Anwendung verschiedener Ideen und Techniken aus anderen Bereichen auf die Notiztechnik im Public-Service Bereich entwickelt hat, behandeln und außerdem aufzeigen, wie diese Fähigkeiten den Output des Dolmetschers bei deren Anwendung messbar verbessern. Sie wird weiterhin darstellen, wie sich diese Entwicklung im Vereinigten Königreich schrittweise durchsetzt und zu größerer Kundenzufriedenheit, sowie gesteigerten Erwartungen seitens der Klienten führt. Kirsty greift hierbei auf Ihre Erfahrung als Konferenzdolmetscherin und Public-Service Dolmetscherin wie auch auf die Erfahrungen, die Sie mit Studenten in Ihrer Tätigkeit als Dozentin, in den letzten 12 Jahren gesammelt hat, zurück. Angaben zum Referenten/Moderator Kirsty Heimerl-Moggan Kirsty Heimerl-Moggan ist Dozentin und Kursleiterin für Konferenzdolmetschen an der University of Central Lancashire und Public Service Trainerin für die Interp-Right Training Consultancy Ltd. Sie kombiniert Vorlesungen und Unterricht mit Ihrer Tätigkeit als Konferenzdolmetscherin auf höchster Ebene und als Public-Service-Dolmetscherin. Ihre Promotion konzentriert sich auf die Evaluierung des Fähigkeitentransfers von der Notiztechnik eines Konferenzdolmetschers zu der eines Public-Service-Dolmetschers. Sie ist Mitautorin des Buches Note-taking for Public Service Interpreters. Details ausblenden |
| Auswirkungen der zweisprachigen Kommunikation in der Vernehmungspraxis Susanne Cordes-Welzel Workshop im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), Deutsch Workshop In diesem Workshop sollen RichterInnen, Polizisten/Polizistinnen und DolmetscherInnen über die zweisprachige Kommunikation in der Vernehmungspraxis und die möglichen Auswirkungen diskutieren und in verschiedenen Beispielen in Form von Rollenspielen kennenlernen. Es wird dabei u. a. deutlich werden, welche Schwierigkeiten die unterschiedlichen Herangehensweisen bergen. und wie DolmetscherInnen ihre Arbeit optimieren können, wenn sie sich auf die jeweilige Vernehmungsmethode der Richter und Polizisten einlassen müssen. Dabei gilt es, der schwierigen Herausforderung gerecht zu werden, die Fragen der Vernehmenden in Tonfall und Stimmlage angemessen zu übersetzen und zu wissen, welchen Einfluss sie auf die Aussage von Angeklagten oder Zeugen nehmen können. Und da es nicht sehr sinnvoll ist, ein solch wichtiges und sensibles Thema nur theoretisch zu behandeln, sollen die TeilnehmerInnen mit Hilfe anonymisierter Fallbeispiele aus der Forensik konstruktive Vernehmungsmethoden kennenlernen und sich in zukünftigen dolmetschenden Verneh¬mungs¬situationen sicherer fühlen. Angaben zum Referenten/Moderator Susanne Cordes-Welzel Universitätsklinik Innsbruck neuropsychologische Diagnostik und Befunderstellung bei hirngeschädigten Patienten Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie NLKH Göttingen Studiengang: Psychologie Universität Braunschweig Diplomarbeit zum Thema: „Zuschauerverhalten im Strafprozess Pastor Geyer.“ Assistentenstelle im Institut forensische Psychologie bei Frau Prof. Dr. E. Müller-Luckmann. Dissertation zum Thema. „Die Einstellung von Prozessbeteiligten zur Problematik gesetzlich zulässiger Fernsehaufnahmen während einer strafrechtlichen Hauptverhandlung.“ Freiberufliche Tätigkeit als forensisch-psychologische Sachverständige in Vollzeit Schwerpunkte der Begutachtungstätigkeit: Strafrecht: ●Aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei sexuellem Missbrauch ●Vergewaltigung ●Stalking ●Körperverletzung ●Gutachten zur Schuldfähigkeit und Prognose Details ausblenden |
| Das Dilemma des Polizei-, Justiz- und Gerichtsdolmetschers
Plädoyer für ein eigenständiges Berufsbild
Mladen Sirol Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Unter Dolmetscherinnen wird allgemein die Meinung vertreten, dass es kaum wörtliche, rein sprachliche Translate gebe; jede Sprachmittlung sei gleichzeitig auch Kulturmittlung. Mit dieser Prämisse entwickeln Dolmetscher das Berufsverständnis einer umfassenden Sprach- und Kulturmittlung, mit welcher das Ziel verfolgt wird, erfolgreiche Kommunikation herzustellen. Aus der Sicht des Praktikers wird hingegen die Antithese vertreten, wonach bei den Justizbehörden ein solch umfassendes und angewandtes Berufsverständnis kontraproduktiv ist. Um diese (Anti-)These zu begründen, wird zunächst eine grobe Typologie des Polizei‐, Justiz‐ und Gerichtsdolmetschers entwickelt, womit die konkreten Tätigkeitsfelder und die an ihn gestellten Erwartungen umschrieben werden: das Abhören und Übersetzen bei telefonischen Überwachungsmassnahmen, die Verdolmetschung von polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen sowie die Verdolmetschung von Gerichtsverhandlungen. Sodann wird die asymmetrische Kommunikationssituation bei der Justiz dargelegt, wonach im Rahmen des strategisch-juristischen – und eben nichtkommunikativen Handelns – die rechtsstaatlichen Ziele auch gegen die Zielsetzung des Straftäters durchgesetzt werden, und aufgezeigt, welche Konsequenzen dies für die Rolle der Justizdolmetscherin hat. In der Schweiz werden Aktenprozesse geführt. Dieser Umstand stellt an den Dolmetscher besondere Anforderungen in Bezug auf die Protokollfähigkeit seiner Translate. Diese Anforderungen sollen eingehend erörtert werden. Quintessenz: Sich nicht einzubringen, die vielen kultur- und damit wertbedingten Missverständnisse nicht ausräumen zu wollen, verlangt gewollte Selbstbeschränkung und bewusste Abgrenzung. Erst diese Fähigkeit ermöglicht es der Justizdolmetscherin die eigenen Sprach- und Kulturkenntnisse angemessen einzusetzen – im Sinne einer sprachlichen Dienstleistung nach Mass. Das Mass bestimmt der Auftraggeber. Angaben zum Referenten/Moderator Mladen Sirol Mladen J. Sirol wurde in Kroatien geboren und wuchs in Italien und in der Schweiz auf. Er studierte Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St. Gallen (Schweiz) und diplomierte in der Vertiefungsrichtung Marketing. Danach war er mehrere Jahre als Projektleiter in Lateinamerika tätig. Sirol arbeitet seit 1995 als Dolmetscher und Übersetzer, vorwiegend für die Polizei-, Justiz- und Gerichtsbehörden des Kantons Zürich (Schweiz) sowie für die Strafverfolgungsbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Arbeitssprachen Deutsch, Spanisch, Italienisch und Kroatisch/Serbisch. Sirol ist Gründungs- und Vorstandsmitglied von juslingua.ch, dem Verband Schweizer Gerichtsdolmetscher und -übersetzer. Details ausblenden |
| Der juristische Übersetzer - am besten auch Jurist? Paul Skidmore Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch bzw. Englisch (je nach Zusammensetzung der Gruppe) Was sind die besonderen Herausforderungen an der Übersetzung von juristischen Texten? Als Übersetzer, der zuerst Jurist und anschliessend Übersetzer wurde, möchte ich einige Überlegungen zum Erstellen von juristischen Texten und Übersetzungen aufstellen. Einerseits sind auf einer strukturellen bzw. theoretischen Ebene gewisse Gemeinsamkeiten oder Parallele bei den zwei Tätigkeitsfeldern zu beobachten. In beiden Fällen geht es vor allem um Auslegung von Texten, die „Entdeckung“ von Bedeutung anhand bestimmter Kriterien, das Verhältnis zwischen Autor und Leser (bzw. Rechtssubjekt) und das schriftliche Festhalten von Konzepte und Ideen. Andererseits entstehen in der Praxis viele Schwierigkeiten in der Vermittlung zwischen den zwei Feldern aufgrund der unterschiedlichen Logik und dementsprechend unterschiedlicher Konzepte und Sprache von verschiedenen (nationalen) Rechtsordnungen. Wie bereits in der Rechtsvergleichung festgestellt, gibt es diverse „Familien“ von Rechtsordnungen, die eine ähnliche oder gemeinsame Herkunft teilen. Zwar ist innerhalb solcher Familien aus Gründen der gemeinsamen Entstehungsgeschichte die Übersetzung juristischer Texte etwas einfacher, außerhalb der eigenen Familie aber umso schwieriger, weil oft kein Analogkonzept in der anderen Rechtsordnung existiert und daher eine Umschreibung notwendig ist. Vor allem wenn vom Ausgangstext z.B. Gesetz, Urteil, Vertrag eine Rechtswirkung entfalten soll, kann die Übersetzung in der Regel maximal als Hilfe dienen, aber das Original, das in einer bestimmten Rechtsordnung eingebettet ist, nicht ersetzen. Eine weitere Ebene der Komplexität entsteht im völkerrechtlichen und supranationalen (z.B. EU) Kontext, weil hier mehrere Sprachfassungen der Texte rechtsverbindlich sein sollen. In diesem Spannungsfeld stellt sich die Frage, welche Kenntnisse der juristischen Methode(n) und Inhalt notwendig sind, um erfolgreich als Übersetzer zu arbeiten. Auf diese Frage möchte ich in meinem Beitrag eingehen. Angaben zum Referenten/Moderator Paul Skidmore Dr. Paul Skidmore, LLM, promovierter Jurist, (Cambridge, Florenz, Bristol) arbeitet seit mehreren Jahren als Übersetzer (Deutsch - Englisch). Nach über einem Jahrzehnt in der Wissenschaft sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland während dessen er sich vor allem mit Europarecht und Rechtsvergleichung beschäftigt hat, widmet er sich dem Zusammenwirken von Sprache und Recht heute auf der praktischen Ebene, indem er für verschiedene europäische und deutsche Verfassungs- und Regierungsorgane juristische Texte übersetzt. Details ausblenden |
| Die Chancen der Interdisziplinarität Gertrud Hofer Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Eine politische Diskusssion, in der es um ein scheinbar zu hohes Jahressalär für einen Dolmetscher albanischer Muttersprache ging, führte im Kanton Zürich zu einer breit angelegten Auseinandersetzung mit dem Thema Dolmetschen. Auf diesem politischen Hintergrund entstand ein mehrstufiges Weiterbildungsangebot, das vom zweitägigen Weiterbildungskurs bis zum einjährigen Zertifikatslehrgang reicht. Seit knapp zehn Jahren bildet das Institut für Übersetzen und Dolmetschen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Behörden- und Gerichtsdolmetschende aus. Ziel des Beitrags ist die Präsentation von Unterrichtskonzepten, Lernzielen, Inhalten, Methoden, Anforderungen und Zulassungsbestimmungen. Alle Lernprogramme dieser Angebote sowie die Prüfungen sind gemeinsam mit Vertretern des Justizwesens konzipiert worden, mit dem Ziel, die Behörden- und Gerichtsdolmetscher zu professionalisieren. Im Interesse der Qualitätssteigerung braucht es die stete Auseinandersetzung zwischen den Vertretern der auftraggebenden Behörden und Gerichte, den Ausbildnern und den Dolmetschern. In den Diskussionen um die Evaluation der Kursprogramme geht es um das Anforderungs- und Rollenprofil des Behörden- und Gerichtsdolmetschers sowie des Übersetzers, um die Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, um die didaktische Methodologie, um Textmaterial und Hilfsmittel (Printmedien/Datenbanken). Im Sinne der Optimierung der Aus- und Weiterbildung wird eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit angestrebt. Angaben zum Referenten/Moderator Gertrud Hofer Nach meinem Studienabschluss an der Universität Zürich hatte ich mich dem Übersetzen zugewandt und unterrichtete dann die Übersetzungsversion Englisch-Deutsch und Deutsch an der Dolmetscherschule Zürich. Im Jahr 2000 wurde die DOZ Teil der Fachschule (ZHW bzw. seit 2007 ZHAW). In diesem Zusammenhang wurde die Fachstelle Weiterbildung des Departements für Angewandte Linguistik gegründet. Zentrale Themen der Weiterbildung sind Übersetzen und Dolmetschen. Zusammenarbeit mit dem Studiengang Dolmetschen und mit der Fachgruppe Dolmetscherwesen des Kantons Zürich entwickelten ein massgeschneidertes dreistufiges Aus- und Weiterbildungsangebot für Behörden- und Gerichtsdolmetschende. Im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstanden auch Forschungsprojekte zum Thema des Rollen- und des Qualitätsverständnisses. Details ausblenden |
| Dolmetschen bei Sexualstrafverfahren Renate Reck Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Das Thema Dolmetschen bei Sexualstraftaten erweist sich immer wieder als besonders diffiziler Einsatzbereich für JustizdolmetscherInnen. Der Vortrag behandelt das Thema aus unterschiedlichen Blickpunkten: Die Erwartungen und Anforderungen an JustizdolmetscherInnen aus polizeilicher und richterlicher Sicht, aus Sicht des Anwalts, der Opfer- und Zeugenbegleitung und nicht zuletzt von Opfer und Täter selbst. Anhand von Aussagen, Beobachtungen und Praxisbeispielen wird ein Bild gezeichnet, das die komplexen Anforderungen an den Dolmetscheinsatz wie Umgang mit besonderen Stresssituationen, terminologische Anforderungen wie genaue Klärung von Begriffen und Vorgängen, Kenntnisse von ethnischen und geschlechtsspezifischen Besonderheiten, Übertragung von Stimmungen und Gefühlslagen sowie die Einhaltung der notwendigen Distanz aufzeigt. In diesem Spannungsfeld gilt es für JustizdolmetscherInnen eine neutrale Balance zu finden. Angaben zum Referenten/Moderator Renate Reck Studium der Slawistik, Anglistik und Amerikanistik in Österreich, Russland und den USA. Wissenschafts- und Lehrtätigkeit an der Universität Innsbruck, derzeit Lehrtätigkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Geislingen. Seit 1988 freiberuflich tätige Übesetzerin und Dolmetscherin, seit 1991 gerichtlich zertifizierte Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache in Österreich, seit 2000 allgemein beeidigte Verhandlungsdolmetscherin und öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin für die russische Sprache. 2006 Organisation und Leitung eins Symposiums zum Thema "Dolmetschen bei Sexualstrafverfahren". Seit 2004 Vorsitzende des VVU. Details ausblenden |
| Dolmetschen bleibt Dolmetschen. Eine vergleichende Studie der Tätigkeit des Dolmetschers am nationalen Gericht und am internationalen Gericht. George Drummond Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Englisch Es besteht kein Unterschied in der Rolle des Dolmetschers als interkultureller Vermittler, sei es an nationalen oder an internationalen Gerichten. Es gibt dennoch wesentliche Unterschiede in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Dolmetschtechniken sowie Ausbildung. Die Dolmetschtechniken, die in der Regel an nationalen Gerichten angewendet werden, sind Konsekutivdolmetschen und Flüsterdolmetschen. Der Dolmetscher arbeitet oft allein und unter schwierigen Bedingungen. An internationalen Gerichten arbeitet der Dolmetscher meistens simultan unter Konferenzbedingungen bzw. nach umfassenden Sondervereinbarungen. Der Dolmetscher am nationalen Gericht muss über Grundkenntnisse des Rechtssystems, das der Gerichtsbarkeit des nationalen Gerichts zugrunde liegt, sowie des entsprechenden Rechtssystems in der Zielsprache verfügen. Im internationalen Recht beruht die Gerichtsbarkeit des internationalen Gerichts auf internationalen Abkommen, die durch Basistexte in den jeweiligen Amtssprachen der Institution unterstützt werden. Der Dolmetscher muss mit diesen Dokumenten vertraut sein. An einigen Hochschulen und Universitäten gibt es schon strukturierte Lehrgänge, die mit Erfolg Dolmetscher für die Arbeit an nationalen Gerichten mit den erforderlichen juristischen Fachkenntnissen ausbilden. An internationalen Gerichten sind die Dolmetscher ausgebildete Konferenzdolmetscher mit langjähriger Erfahrung, die die Fähigkeit haben, das Fachwissen selbst zu erlernen. Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine internen Weiterbildungsmöglichkeiten für Dolmetscher an internationalen Gerichten. Darüber hinaus wird die Arbeit des Dolmetschers an internationalen Gerichten durch die Anwendung moderner Technologie im Gerichtssaal zunehmend anspruchsvoller. Außerdem sind sichere Kenntnisse der Fachsprache sowie Fachtermini des internationalen Rechts unabdingbar. Deswegen wird die Aufnahme des entsprechenden Lehrstoffs als Modul in die Lehrpläne der ausbildenden Institutionen empfohlen. Angaben zum Referenten/Moderator George Drummond Der gebürtige Schotte George Drummond lebt in Hamburg und arbeitet als freiberuflicher Konferenzdolmetscher. Seine Auftraggeber sind u.a. das Europäische Patentamt, der Internationale Seegerichtshof, der Internationale Gerichtshof, das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien. Er ist Seminarleiter des weiterbildenden Studiums "Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden" an der Universität Hamburg und war als Ausbildungsberater am Internationalen Strafgericht für Ruanda tätig. Details ausblenden |
| Dolmetscher und Übersetzer bei den Nürnberger Prozessen (1945 - 1949)
Siegfried Ramler: Ein Beispiel Theodoros Radisoglou Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Siegfried Ramler, Jahrgang 1924, dessen Erinnerungen als Dolmetscher/Übersetzer 2010 in deutscher Sprache erschienen sind, arbeitete im Nürnberger Übersetzerstab von 1945 bis zum Jahre 1949 - somit vom ersten Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof bis durch sämtliche Nachfolgeprozesse hindurch -, und war somit einer der Dolmetscher/Übersetzer mit der längsten Beschäftigungsdauer. Von 1947 bis 1949 wurde er zum Chef der Dolmetscherabteilung ernannt. Außerdem war er maßgeblich an der neuartigen Systementwicklung der Simultanübersetzung beteiligt. Für die damalige Pionierarbeit wurden Dolmetscher benötigt, die sowohl sprachlich als auch psychisch in der Lage waren, die anspruchvollen Aufgaben zu meistern. Wer waren diese Nürnberger Dolmetscher? Ihre nationale Herkunft, ihre sprachliche Ausbildung, ihr beruflicher Werdegang? Das Beispiel von Siegfried Ramler gibt bestens Auskunft über das Leben in Nürnberg, die faszinierende, anspruchsvolle aber zugleich äußerst anstrengede Arbeit während der Nürnberger Prozesse. Angaben zum Referenten/Moderator Theodoros Radisoglou Dr. Theodoros Radisoglou ist beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für Griechisch am Landgericht Nürnberg-Fürth und hat für den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ/LG Bayern), die Wanderausstellung "Dolmetscher und Übersetzer beim Nürnberger Prozess" mit den Fotos von Ray D’Addario konzipiert sowie immer wieder in Aufsätzen und Vorträgen über die Nürnberger Dolmetscher und ihre Arbeitsbedingungen berichtet. Er ist Germanistik und promovierter Linguist. Details ausblenden |
| EULITA und die EU-Richtlinie für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren Liese Katschinka Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), deutsch EULITA, der Europäische Verband der Dolmetscher und Übersetzer im Rechtsbereich, wird einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Richtlinie für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren leisten. Es soll insbesondere an den in der Richtlinie angeführten wesentlichen Punkten gearbeitet werden: 1) Qualifikationen von Dolmetschern und Übersetzern im Rechtsbereich (Aus- und Weiterbildung) 2) "Best Practices" für die Zusammenarbeit zwischen Dolmetschern und Übersetzern im Rechtsbereich und Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Polizei- und Verrwaltungsbehörden 3) Kriterien und Verwaltung von regionalen und/oder nationalen Verzeichnissen von Dolmetschern und Übersetzern im Rechtsbereich 4) Dolmetscher und Übersetzer im Rechtsbereich und der Einsatz elektronischer Medien im Strafverfahren Angaben zum Referenten/Moderator Liese Katschinka Dipl. Dolm. Liese Katschinka hat an der Universität Wien studiert und ist seit mehreren Jahrzehnten als freiberufliche Übersetzerin und Konferenzdolmetscherin (Mitglied von AIIC) und in Österreich zugelassene Gerichtsdolmetscherin (Deutsch/Englisch tätig. Sie hat mehrere Funktionen in nationalen Verbänden /UNIVERSITAS-Generalsekretär, ÖVGD-Vizepräsidentin) und internationalen Verbänden (FIT-Vizepräsdentin, FIT-Generalsekretär, Vorsitzende des FIT-Ausschusses für Gerichtsdolmetschen und Übersetzen, AIIC-Ausschuss für Gerichtsdolmetschen)bekleidet oder ist nach wie vor in diesen tätig. Sie hat unter anderem am EU-Projekt zur Gründung von EULITA mitgearbeitet und gehört nunmehr dem ersten Vorstand von EULITA als Präsidentin an. Details ausblenden |
| Führt interkulturelle Erfahrung automatisch zu interkultureller Kompetenz? Ein Plädoyer für die gezielte Förderung interkultureller Kompetenz von (Gerichts-)Dolmetscher/innen Martina Harms Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), deutsch Dolmetscher/innen verfügen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit und z.T. auch aufgrund ihres eigenen Migrationshintergrunds in der Regel über eine große interkulturelle Erfahrung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit befinden sie sich häufig in interkulturellen Überschneidungssituationen, die sie einerseits selbst „aushalten“ müssen, in denen sie sich andererseits aber auch oft genug nicht nur in der Rolle des sprachlichen, sondern auch des kulturellen Mittlers wiederfinden. Interkulturelle Erfahrung aber ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit interkultureller Kompetenz. Letztere braucht man jedoch, um tatsächlich interkulturell kompetent vermitteln zu können. Andererseits: ist das vor Gericht überhaupt erwünscht? Ziel des Vortrags ist es, die Zuhörer/innen für den Unterschied zwischen interkultureller Erfahrung und interkultureller Kompetenz zu sensibilisieren. Dafür werden zunächst die Begriffe „Kultur“ und „kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten“ anhand von theoretischen Konzepten und praktischen Beispielen erläutert, um sodann die Bedeutung interkultureller Kompetenz für die berufliche Situation von (Gerichts-)Dolmetscher/innen zu diskutieren. Angaben zum Referenten/Moderator Martina Harms Prof. Dr. Martina Harms ist Professorin für Unternehmens- und Personalführung an der AMD Hamburg, staatlich anerkannte private Hochschule. Seit 15 Jahren ist sie zudem selbständige Unternehmensberaterin und berät Organisationen im In- und Ausland insbesondere zu interkulturellen Fragestellungen. Details ausblenden |
| Gebärdensprachdolmetschen
Anspruchsgrundlagen und Konsequenzen für die Praxis
Silke Herwig Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Die Gebärdensprachgemeinschaft stellt sowohl eine sprachliche Minderheit als auch eine Behindertengruppe dar. Aus beiden Faktoren resultiert die Notwendigkeit spezieller sozialrechtlicher Regelungen, um diesen Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu zählt u.a. der Anspruch auf eine barrierefreie Kommunikation, z.B. mittels Gebärdensprachdolmetschern. Die Gebärdensprachgemeinschaft als sprachliche Minderheit Der Status der sprachlichen Minderheit ergibt sich durch die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 1.3.2002. Hörschädigung als Behinderung Das Spektrum von Hörschädigungen reicht von leichter Schwerhörigkeit bis hin zu vollständiger Taubheit, wobei Zeitpunkt des Entstehens und Grad der Hörbehinderung wesentliche Faktoren für die Entwicklung von Laut- und Schriftsprachkompetenz darstellen. Aufgrund dieser Fakten und des bis heute unzureichenden Einsatzes von Gebärdensprache im schulischen Unterricht finden sich bei Menschen mit Hörschädigung große Unterschiede hinsichtlich des Sprachniveaus in Gebärden- und Lautsprache mit entsprechenden Auswirkungen auf die Entwicklung von Situationsverständnis und Allgemeinbildung. Da die oben genannten Regelungen relativ komplex und für die Anspruchnehmer häufig kaum nachvollziehbar oder unbekannt sind, können sie ihre Rechte oft nicht entsprechend geltend machen. Informationsdefizite auf Seiten der übrigen Beteiligten erschweren die Situation häufig. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die am 26.3.2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention stellt in diesem Spannungsfeld sicherlich eine neue und interessante Herausforderung für die Zukunft dar. Was dies für die Beteiligten in der Praxis, insbesondere für die Tätigkeit von Gebärdensprachdolmetschern, bedeuten kann und welche Umstände Beachtung finden sollten, möchte dieser Vortrag näher beleuchten. Angaben zum Referenten/Moderator Silke Herwig Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin, öffentlich bestellt und allgemein vereidigt im Bundesland Bayern Studium der Gehörlosenpädagogik, M.A. seit 1987 hauptberuflich als Gebärdensprachdolmetscherin tätig Gründungsmitglied und 6 jährige Vorstandsarbeit im Berufsfachverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Bayern e.V. 15 Jahre Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen Mitglied im BDÜ seit 1989 Bundesreferentin für Gebärdensprachdolmetschen seit 2005 Gründung und Leitung der Sprachgruppe Gebärdensprachdolmetscher im BDÜ seit Januar 2010 Details ausblenden |
| Inhalte des nordrhein-westfälischen Dolmetscher- und Übersetzergesetzes und Erfahrungen aus der Umsetzung Christian Schmitz-Justen Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Der Vortrag beschreibt die Inhalte des Anfang 2008 verabschiedeten "Gesetzes über die Dolmetscher und Übersetzer sowie zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen" insbesondere im Hinblick an die Qualifikations- und Eignungsanforderungen, die für die Ermächtigung von Übersetzern und die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern gestellt werden und berichtet über die Erfahrungen der Justiz aus der Umsetzung des Gesetzes. Angaben zum Referenten/Moderator Christian Schmitz-Justen Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Landgerichts Köln, war als seit Ende der 90er Jahre beim Oberlandesgericht Köln für die Ermächtigung von Übersetzern und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern zuständig. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Entwicklung des nordrhein-westfälischen Dolmetscher- und Übersetzergesetzes mit. Details ausblenden |
| Interkulturelle Kommunikation anhand eines Fallbeispiels aus dem Bereich Community Interpreting
Ein Erfahrungsbericht zu den Herausforderungen des Polizeidolmetschens Suzanne Fischer Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Sie dolmetschen seit Jahren routiniert in Ihren Fachsprachen und stoßen mitunter an die Grenzen verbaler Kommunikation, weil in Ihrer vertrauten Arbeitssprache unverhofft eine andere, fremde Kultur mitschwingt? Wie begegnet man als Dolmetscher rassistischen Vorurteilen und beleidigenden Aussagen? Durch welche Faktoren wird meine eigene Wahrnehmung und Neutralität bestimmt? Wie geht man mit Schamgefühlen der verdolmetschten Person um? Welche besondere Verantwortung trägt der Dolmetscher bei der polizeilichen Vernehmung von kranken Personen? Bedingt durch die zunehmende Migration innerhalb der EU werden Polizeidolmetscher zunehmend häufiger mit Fällen konfrontiert, in denen sich die Betroffenen zwar in der landesspezifischen Arbeitssprache des Dolmetschers verständigen, aber einem fremden Kulturkreis angehören. Daraus ergeben sich oftmals kulturelle Verständnis- und Interpretationsschwierigkeiten, die für den Dolmetscher eine zusätzliche Herausforderung darstellen und Fertigkeiten voraussetzen, die über die rein sprachlich und fachlich korrekte Übertragung hinausgehen. Der Vortrag soll das Bewusstsein für diese kulturellen Unterschiede schärfen und für den Umgang mit den Betroffenen in Stresssituationen sensibilisieren. Anhand eines Beispiels aus meiner Berufspraxis als Behördendolmetscherin werden einige Fallstricke interkultureller Kommunikation aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze diskutiert, die zur Reflexion über die Verantwortung des Dolmetschers anregen sowie zur Stärkung seiner Position beitragen sollen. Angaben zum Referenten/Moderator Suzanne Fischer Öffentlich bestellte & beeidigte Übersetzerin für die italienische Sprache Seit 1997 freiberuflich tätig als Übersetzerin & Dolmetscherin für Italienisch Schwerpunkt: technische & juristische Fachübersetzungen, Werbe- und Pressetexte, Behörden- und Verhandlungsdolmetschen Details ausblenden |
| Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik und ihre vielfältigen Aktivitäten Milena Horálková Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), deutsch Inhalt des Beitrags: - Ausführliches über die Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik, die im Jahre 1996 gegründet wurde. Ihre Aktivitäten, die Gebiete, die sie im Rahmen des Gerichtsdolmetschens berührt. - Sprachliche Seminare für die Gerichtsdolmetscher, die von der Kammer regelmässig mit grossem Erfolg organisiert werden. Die zahl der Sprachen nimmt immer zu. Einige davon haben schon mehrjährige Tradition und werden außerhalb Prag meistens über mehrere Tage veranstaltet. - Das Ergänzungsstudium für Dolmetscher und Übersetzer, organisiert von der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität Prag in Zusammenarbeit mit der Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik. Damit zusammenhängend Herausgabe der Studientexte. - Die Mitglieder der Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik führen auch die Überprüfung der Bewerber um die Stellung der Gerichtsdolmetscher bei einigen Bezirksgerichten durch. Die Geprüften arbeiten im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Prüfung mit authentischen juristischen Texten, z.B. Urteil, Klage, Registerauszug u.ä. - Enge Zusammenarbeit der Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik mit der Justizakademie, wo die Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und andere Interessenten ihren juristischen Fachwortschatz erweitern können Angaben zum Referenten/Moderator Milena Horálková Milena Horálková geb. am 13.4.1951 in Prag Studium der Germanistik an der Philosophischen Fakultät der Karlsuniversität Prag - abgeschlossen 1976 Doktortitel - 1983 Seit 34 Jahren Deutschlektorin für Fachdeutsch an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität Prag. Seit 1992 Gerichtsdolmetscherin Autorin von mehreren Lehrbüchern für Juristen, sowie des Deutsch-tschechischen Rechtswörterbuchs (LEDA 2003), die Herausgabe des tschechisch-deutschen Teiles für Anfang 2011 vorgesehen. Details ausblenden |
| Mehrsprachigkeit als Herausforderung: MigrantInnen aus afrikanischen Herkunftsländern in gedolmetschten Verhandlungen in Straf- und Asylverfahren in Österreich Gabriele Slezak Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Das Gesetz sieht für Straf- und Asylverfahren mit Beteiligten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die Beiziehung eines/r DolmetscherIn vor. Die Sprache, für die ein/e DolmetscherIn bestellt wird, steht allerdings im Falle von Verfahrensbeteiligten aus afrikanischen Herkunftsländern nicht eindeutig fest. EntscheidungsträgerInnen bei Behörden und Gerichten stehen vor der Wahl, ob sie eine sprachkundige Person für die Erstsprache der zu vernehmenden Person bestellen oder aber auf eine europäische Verkehrssprache ausweichen. Vorstudien zeigen, daß Englisch dabei meist bevorzugt wird (90%). Im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsprojekts am Institut für Afrikawissenschaften untersuchen die beiden Autorinnen den Prozeß der Sprachwahl sowie dessen Auswirkungen auf die Verfahren selbst. Als Datengrundlage wurden Verhandlungen am Landesgericht für Strafsachen und Asylgerichtshof in Wien beobachtet und qualitative Interviews mit allen Akteuren durchgeführt. Das Forschungsinteresse gilt - neben dem Bestellprozeß - den Routinen und Handlungsstrategien aller Beteiligten, die während des Translations- und Kommunikationsprozesses eingesetzt werden. Dabei werden auch die sprachlichen Ressourcen analysiert, die den DolmetscherInnen und MigrantInnen zur Verfügung stehen. Bei der Interpretation werden zusätzlich institutionell, sprachlich und kulturell bedingte Wissensdivergenzen sowie sprachbiographische Daten berücksichtigt. In ihrem Beitrag zeigen die beiden Autorinnen, daß mitunter die Verständigung während der Verhandlungen über mehrere Sequenzen nicht hergestellt werden kann. Eine wesentliche Ursache ist, daß die sprachlichen Ressourcen der beteiligten Akteure nicht aufeinander abgestimmt sind. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, daß dies sowohl für Verhandlungen mit EnglischdolmetscherInnen als auch für Verhandlungen, in denen Sprachkundige für afrikanische Sprachen ad hoc beeidigt werden, zutreffen kann. Angaben zum Referenten/Moderator Gabriele Slezak Die Afrikanistin Gabriele Slezak arbeitete in ihrer Dissertation über das mehrsprachig dominierte urbane Umfeld von Banfora in Südwest-Burkina Faso. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Mehrsprachigkeit in der Sprach-und Bildungspolitik in Westafrika sowie der Umgang mit Mehrsprachigkeit in vorwiegend monolingualdominierten Behörden und Gerichten. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt "Sprachwahl" am Institut für Afrikawissenscahften und lehrt zu ihren Forschungsschwerpunkten. Die Kommunikationswissenschaftlerin Martina Rienzner ist seit April 2009 Mitarbeiterin im Forschungsprojekt „Sprachwahl in Straf- und Asylverfahren“ am Institut für Afrikawissenschaften der Universität Wien. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen diksuranalytische Untersuchungen von gedolmetschten Verhandlungen bei Gericht und Asylbehörden sowie Biographieforschung von DolmetscherInnen für afrikanische Sprachen. Beide Autorinnen sind Mitglieder im „Netzwerk Sprachenrechte“. Details ausblenden |
| Professionelles und erfolgreiches Behörden- und Gerichtsdolmetschen:
Zürcher Akkreditierungsmodell als Rezept für Auftraggeber und Dolmetscher? Tanja Huber Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Der Kanton Zürich misst dem Behörden- und Gerichtsdolmetscherwesen als (noch) einziger Kanton in der Deutschschweiz seine notwendige Wichtigkeit bei: Die per 2004 in Kraft getretene Dolmetscherverordnung bildet nicht bloss die Grundlage für die Führung eines Verzeichnisses mit geschulten und geprüften Dolmetschern, sondern gibt dem Fachbereich Dolmetscherwesen auch Organisation und Struktur. Eine sogenannte "Fachgruppe" mit Vertretern aus Behörden und Gerichten amtet zwei- bis viermal jährlich als Steuerungsgruppe, während eine dem Zürcher Obergericht angegliederte und dauerhaft eingerichtete "Zentralstelle" Ansprechpartnerin für Dolmetschende und Auftraggebende ist und als Drehscheibe für sämtliche Anliegen der behördlichen Sprachmittlung fungiert. Der Kanton Zürich hat vor vier Jahren ein obligatorisches Akkreditierungsverfahren für die Aufnahme in das Dolmetscherverzeichnis eingeführt. Mittels einer auf Effizienz und Effektivität angelegten Massnahme mit Eignungsgespräch, zweitägigem Kurs und anschliessender Prüfung, konnte eine grundlegende Qualitätssicherung entwickelt werden, welche ausserordentlich grosse Auswirkungen auf die Professionalität der Behörden- und Gerichtsdolmetscher hatte und hat. Die Errichtung einer Zentralstelle erlaubte den Aufbau eines neuartigen Dolmetscherwesens in der Schweiz und diese hat sich – im ständigen Spannungsfeld zwischen "Personalbüro" für Dolmetschende und "Beschwerdedeponie" für Auftraggebende – zu einer eigentlichen Fachstelle mit interdisziplinärem Know-how entwickelt. Die Verarbeitung von positiven und negativen Rückmeldungen seitens von Dolmetschenden und Auftraggebenden sowie Umfragen und Debatten bei und mit den Anspruchsgruppen haben spannende Erkenntnisse darüber erbracht, was die Behörden- und Gerichtsdolmetscher wirklich erfolgreich macht, wo Diskrepanzen in der Wahrnehmung von guten Dolmetschleistungen bestehen und wohin die Entwicklung in Weiterbildung und Akkreditierungswesen führen soll. Angaben zum Referenten/Moderator Tanja Huber Tanja Huber schloss ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich ab, wovon sie zwei Auslandsemester in Spanien absolvierte. Während und nach dem Studium arbeitete sie in Anwaltskanzleien (Assistenz), in Grossbanken (Qualitätsmanagement/Interne Kommunikation), in der IT (Projektleitung), in der Sprachreisenbranche (Betreuung von Agenten) sowie als juristische Sekretärin am Bezirksgericht Zürich. Seit 2005 ist sie Leiterin der Zentralstelle Dolmetscherwesen am Obergericht des Kantons Zürich (Schweiz), wo sie u.a. für die Entwicklung und Einführung von Qualitätssicherungsmassnahmen im Bereich des Behörden- und Gerichtsdolmetschens zuständig ist. Zur Zeit absolviert sie berufsbegleitend ein Masterstudium in Business Administration (EMBA) an der Universität Zürich. Details ausblenden |
| Rahmenbedingungen beim Dolmetscheinsatz als Voraussetzung für ein faires Verfahren Irena J. Rostalski Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Deutsch Wenn die Rahmenbedingungen in der Hauptverhandlung der Komplexität des Dolmetschvorgangs nicht Rechnung tragen, kann der Dolmetscher seinen Beitrag zum fairen Verfahren trotz bester Qualifikation nicht leisten. Die Lösung wäre eine Art Arbeitsakte, die – von der Geschäftsstelle nach einer vorgegebenen Liste zusammengestellt – dem Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird. Bei Verfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme (meist mehrere Hauptverhandlungstage) sollte die Arbeitsakte folgende Schriftstücke beinhalten: - die Anklageschrift - polizeiliche/richterliche Vernehmungen, aus denen im Rahmen der Beweisaufnahme Vorhalte gemacht werden - Arztberichte - bei früheren Vorstrafen: Auszug aus dem BZR - frühere Urteile, die zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden - Asservatenliste - Gutachten (DNA, medizinisch, psychiatrisch/psychologisch, kfz-technisch, ballistisch, BTM- und sonstige) Die Anklageschrift und die Gutachten sollten dem Dolmetscher unbedingt vor dem Hauptverhandlungstag, an dem sie eingeführt werden, vorliegen. Im Laufe der Hauptverhandlung entstehende Schriftstücke wie Beweisanträge mit umfangreichen Begründungen, Einlassung des Angeklagten, die schriftlich verfasst und vom Verteidiger vorgelesen wird, sollten dem Dolmetscher ebenfalls in Kopie zur Verdolmetschung vorliegen. Die Referentin wird praxisbezogen schildern, welche untragbaren Situationen in der Hauptverhandlung mitunter entstehen und wie dem mit wenig Aufwand seitens der Geschäftsstelle abgeholfen werden kann, damit der wichtige Beitrag des Dolmetschers zum fairen Verfahren sowohl aus der Sicht aller Verfahrensbeteiligten als auch aus der Sicht des Dolmetschers selbst gewährleistet werden kann. Angaben zum Referenten/Moderator Irena J. Rostalski Ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache mit jahrelangen Gerichtserfahrung in NRW und RP; Muttersprache: PL. Details ausblenden |
| Real Estate Transactions in Germany: The Interpreter's Role Barbara Müller-Grant Workshop im Weiterbildungsforum (max. 90 Minuten), English In Germany, contracts related to the sale of properties need to be authenticated by a German notary. Interpreters become necessary when any of the parties to the transaction do not speak German fluently enough. Notaries are keen to find interpreters who are able to perform their duties properly. This workshop will take a brief look at the modes of interpreting used in this setting and at some of the ypes of documents that may be involved. We shall also cover the notary's duties during these proceedings and explore various ways to prepare for such assignments. Angaben zum Referenten/Moderator Barbara Müller-Grant Barbara M. Müller-Grant, who obtained an M.A. in Germanics at Syracuse University (USA), passed the Hessian State dual examination for translators and interpreters in 1980 and has been a sworn interpreter and certified translator since that time. By utilizing various opportunities both here and abroad to continue her education, she went on to become a conference interpreter. She also holds occasional workshops on translating contracts (G-E), translating public documents, and other subjects. Details ausblenden |
| Urkunden als Spiegel einer Rechtskultur -
Plädoyer für eine stärkere Integration der Urkundenübersetzung in die Übersetzerausbildung zur Schärfung des Kompetenzprofils von Fachübersetzern
Dennis Scheller-Boltz Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), deutsch Mit dem Übersetzen verschiedenartiger Urkunden werden Übersetzer in ihrer beruflichen Tätigkeit häufig betraut. Doch trotz der Häufigkeit derartiger Übersetzungsaufträge ergibt sich so manches Mal der Eindruck, dass der Urkundenübersetzung in der Berufspraxis wenig Bedeutung beigemessen wird. Diese nicht selten zu beobachtende Geringschätzung, die insbesondere in Bezug auf Personenstandsurkunden, Diplome oder diverse Bescheinigung spürbar wird, beruht dabei zumeist, so einige KollegInnen, auf dem zu gering ausfallenden Honorar. Urkunden stehen mithin im Schatten der großen Aufträge. Das Übersetzen von Urkunden erweist sich jedoch als eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, für die der Übersetzer ein besonderes Kompetenzprofil braucht. Reine Sprachkenntnisse sind bei Weitem nicht ausreichend, um eine qualitativ hochwertige Urkundenübersetzung abzuliefern. Denn die ausdrückliche Kulturspezifik von Urkunden determiniert in erheblichem Maße das translatorische Vorgehen des Übersetzers und erfordert mithin auch anderweitiges Wissen. Da es sich bei der Urkundenübersetzung um eine Fachtextübersetzung handelt, muss ein Übersetzer zum einen über das notwendige Fachwissen verfügen. Jedoch lassen sich terminologische Fragen sowie kulturspezifische Phänomene wie Rechtssysteme, Urkundenarten, Bildungssysteme oder Notenskalen nur vor dem kulturellen Hintergrund diskutieren und lösen. Nicht zuletzt sollte ein Urkundenübersetzer aber auch wissen, mit was für einer Textsorte er es zu tun hat, also was eine Urkunde überhaupt ist. In meinem Beitrag soll aufgezeigt werden, welch große Rolle das Fach- und Hintergrundwissen bei der Urkundenübersetzung spielt und in welchem Maße hier kulturelle und landeskonventionelle Faktoren zum Tragen kommen. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, auf welche Weise Studierende auf diese spezifische Art der Fachübersetzung vorbereitet werden sollten. Angaben zum Referenten/Moderator Dennis Scheller-Boltz geb. 1977 1998-2003 - Studium am FASK Germersheim (Russisch und Polnisch mit Ergänzungsfach Wirtschaft und Recht) 2009 - Promotion am FASK Germersheim im Bereich Polonistik mit Schwerpunkt Sprach- und Übersetzungswissenschaft seit 2008 - DAAD-Lektor an der Universität Oppeln, Lehrveranstaltungen in Linguistik und Translatorik seit 2009 - Dozent an der Sommeruniversität der Humboldt-Universität zu Berlin seit 2003 - Übersetzer und Dolmetscher für Russisch und Polnisch (Schwerpunkt Wirtschaft/Recht) Autor diverser Artikel zu sprachwissenschaftlichen und translatorischen Themen Details ausblenden |
| Welche Qualifikationen braucht der Übersetzer juristischer Texte in England? Richard Delaney Vortrag im Vortrags- & Diskussionsforum (max. 30 Minuten), Englisch Das deutsche System der beeidigten Übersetzer ist relativ eindeutig reglementiert. Es gibt offizielle Vorgaben was die notwendigen Qualifikationen angeht und daraus folgend nur bestimmte Übersetzer die Übersetzungen für Gerichte anfertigen dürfen. In Grossbritannien ist die Lage wesentlich weniger klar. Es gibt (mit Ausnahme von Notaren) keine beeidigten Übersetzer. In diesem Vortrag werde ich die Problematik bei der Auswahl eines Übersetzers behandeln, sowie die Qualifikationen die erforderlich sein sollten. Wodurch kann der Richter sicherstellen, dass eine Übersetzung zutreffend ist und wo herrscht noch Bedarf für weitere Verbesserungen? Nachdem das Recht eines Angeklagten auf Übersetzungsdienstleistungen jetzt im europäischen Rahmen zugesichert wurde, wird es langsam Zeit, dass eine gewisse Qualitätskontrolle sicherstellt, dass diese Übersetzungsdienstleistungen auch kompetent geleistet werden. Angaben zum Referenten/Moderator Richard Delaney Richard Delaney istzweisprachig aufgewachsen und hat in Deutschland und England die Schule besucht. Nach einem Erststudium in Edinburgh, hat er in London Jura studiert und wurde 2002 von Lincoln\\\'s Inn an die Bar berufen. Nach einem Jahr in einer Kanzlei in Berlin, hat er angefangen sich als Übersetzer zu betätigen. Von 2004 - 2009 war er freiberuflich als Jurist und Übersetzer tätig, sowie ab 2008 auch als Gastdozent an der City University, London. Seit 2009 hat er eine volle Anstellung als Dozent, arbeitet aber weiterhin auch noch als freiberuflicher Übersetzer. Details ausblenden |
